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Zur Experten-Antwort springenHallo,
die Rentenversicherung empfiehlt einen Weitergewährungsantrag ca. 6 Monate vor dem Ende der aktuell laufenden Erwerbsminderungsrente zu stellen. So hat die Sachbearbeitung ausreichend Zeit, die persönlichen Voraussetzungen zu prüfen, den Bescheid zu erteilen und ggf. die weitere Rentenzahlung zu veranlassen. Sollte es in Einzelfällen zu einer verspäteten Fertigstellung dieser Prüfung kommen, können Sie bei der Sachbearbeitung formlos einen Antrag auf Weiterzahlung zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellen. Sofern diesem zugestimmt wird, wird Ihnen die aktuelle Rentenzahlung bis zum Abschluss der Prüfung der Voraussetzungen weitergezahlt.
Diesen Weitergewährungsantrag können Sie auch über unsere Online-Services eigenständig stellen. Hier kommt der entsprechende Link dazu: https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?conversationId=347928
Es handelt sich hier um den Antrag R0120 - Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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