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Experten-Antwort

Weiterbewilligung Erwerbsminderungsrente

von FelixX26.06.2025 | 14:41
383 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach erfolgloser Reha (Behinderung seit 30 Jahren) muss ich jetzt leider, am Ende der Befristung der EMR, eine Weiterbewilligung beantragen. -Was brauche ich dafür? -Muss ich nochmal die alten Befunde mitschicken? -Wie bin ich nach Fristende krankenversichert, welche Behörde ist zuständig? -Muss ich noch einmal in die berufliche Austestung? Danke für hilfreiche Tipps

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.06.2025 | 15:29

Hallo FelixX,

 

den Ausführungen von Max können wir uns grundsätzlich anschließen. Stellen Sie schnellstmöglich den Weiterbewilligungsantrag R0120, am Besten online.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0120.html

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

EMam 26.06.2025 | 14:48
Stellen Sie schnellstens einen Antrag auf Weiterbewilligung und legen Sie alle medizinischen Unterlägen vor, die dem Rententräger noch nicht vorliegen. Nach Fristende sind Sie dann bei entsprechenden Anspruch über das Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld krankenversichert. Ob Sie noch entsprechende Leistungen erhalten müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse, der AfA oder dem Grundsicherungsamt abklären. Ob Sie noch in eine berufliche Austestung müssen, bleibt abzuwarten.
Maxam 26.06.2025 | 14:58
Für den Verlängerungsantrag https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Nur Befunde, welche der DRV noch nicht vorliegen. Was haben Sie denn vor der EM-Rente gemacht? SV-pflichtig gearbeitet oder Alg1 bezogen und den Anspruch noch nicht aufgebraucht, dann melden Sie sich zeitnah bei der Agentur für Arbeit. Ansonsten Neue Grundsicherung vom Jobcenter. Auch dort zeitnah melden,so ca. 3 Monate vor Ablauf der Rente. Vielleicht auch Krankengeld, aber das ist eine Frage an die Krankenkasse. Was die DRV bei der Ermittlung zu Ihrem Gesundheitszustand alles veranlasst, kann man nicht pauschal sagen.
FelixXam 26.06.2025 | 15:02
Zitat von EM anzeigen
Ah...OK! Also nur neue Unterlagen, ich hatte schon Sorge, dass alles nochmal hin muss! Der Amtsarzt (AfA) hatte schon bestätigt, dass ich nicht mehr arbeiten kann. Soll ich da trotzdem nachfragen? Eigentlich sollte noch ALG1-Restanspruch sein. Reicht es, wenn der Weiterbewilligungs-Antrag 3 Monate vorher bei der DRV ist? Übrigens danke für die schnelle Antwort auf meine Fragen.
FelixXam 26.06.2025 | 15:20
Na dann halte ich mich ran! Bin leider erst jetzt von der Reha zurück! Andere Befunde hab ich nicht. OK, es kocht jeder sein Süppchen, hab ich schon gemerkt! Ob ich da dann noch ALG1 kriege ist wahrscheinlich trotzdem schwierig, trotz Restanspruch (wegen Amtsarzt). Alle Stellen gleichzeitig abfragen? Oder gibts da ne logische Reihenfolge? KV-AfA-Bürgergeld? Gruß
Maxam 26.06.2025 | 16:00
Zitat von FelixX anzeigen
Wenn der Anspruch auf Alg 1 noch nicht aufgebraucht ist und Ihre Rente nicht verlängert wird, sind Sie ein ganz normaler Arbeitsloser. Wenn Sie sich dort telefonisch oder auch persönlich melden, erfahren Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Falls ja, ist alles im grünen Bereich, falls nein, müssen Sie das Jobcenter kontaktieren. Aber Obacht, nicht hin-und her schieben lassen. Sie können sich ja gerne noch ein Aloforum suchen und dort nach den Modalitäten fragen.
Richtig lesen am 26.06.2025 | 19:32
Das wurde auch nicht behauptet. Der Fragesteller ist bereits berentet und da die Rente noch befristet ist, erst seit wenigen Jahren. Hat also viele Jahre trotz Behinderung gearbeitet. Die Definition Erwerbsminderung lautet übrigens wer aufgrund Krankheit ODER Behinderung... Und letzenendes können langjährige Behinderungen zu weiteren chronifizierten Leiden führen, die auch durch die Kombination Behinderung /Tätigkeit zustande kommen und man schafft mit 50 nicht mehr, was man mit 20 geschafft hat. Sie echauffieren sich über Berentete, können aber gar nicht beurteilen, was die Gründe für die Rentengewährung sind und waren. Die DRV prüft sehr genau und nahezu 50 %aller Anträge werden abgelehnt. Das zumindest sollte gerade Ihnen doch bekannt vorkommen!
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