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Experten-Antwort

Weiterbewilligungsantrag EM-Rente

von Fridolin04.12.2010 | 15:22
3075 Ansichten
6 Antworten

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Hallo. Ich habe meinen Weiterbewilligungsantrag für die EM-Rente über den VDK an die Rentenversicherung schicken lassen. Also der VDK hat eine Vollmacht von mir. Ist es irgendwie möglich, dass ich eine Kopie des Bescheides zeitgleich wie der VDK erhalte oder eine Info per Telefon von der DRV erhalte wie der Bescheid aussieht. Es ist nämlich so, dass der VDK manchmal längere Zeit braucht bis der Bescheid mir zugestellt wird. Dann dauert es wieder lange bis ich einen Termin beim VDK für eine eventuelles Widerspruchsschreiben bekomme. Ich möchte eben nicht, dass die Widerspruchsfrist abläuft. Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2010 | 13:09

Hallo Fridolin,

wir können Ihnen nur empfehlen sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Von dort aus kann sicherlich ein Vermerk aufgenommen werden, dass auch Sie eine entsprechende Mitteilung erhalten.

5 Antworten

Machts Sinnam 04.12.2010 | 16:28
Klemensam 04.12.2010 | 16:15
Also das der Vdk/SovD die " Widerspruchsfrist " vergisst und einen Bescheid über die 1 Monatsfrist des Widerspruches hinaus einfach " liegen lässt " oder " verbummelt " , habe ich aber noch nie gehört... Normalerweise werden alle von der RV dem Bevollmächtigten zugesandten Unterlagen dann auch umgehend von selbigem an den Vollmachtgeber weiterleitet. Persönlich habe ich aber auch schon - trotz Vollmacht an meinen Rechtsanwalt - direkt z.b. eine Einladung zur Begutachtung von der DRV mal erhalten. Das scheint also nicht so klar geregelt zu sein was wem seitens der RV zugeschickt wird , wenn ein Bevollmächtigter eingeschaltet wurde. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen sollten Sie zum einen ihren VdK schriftlich und eindringlich darauf hinweisen, das ihnen eine Bescheid sofort zugeschickt wird und zum anderen sollten Sie die RV schriftlich um eine die Kopie des Rentenbescheides bitten. Das sollte auch machbar sein. Das Sie jemand von der RV anruft und ihnen die Bescheiderteilung vorab telefonisch avisiert halte ich für nicht möglich.
Stefannam 04.12.2010 | 17:47
Wenn Sie jemand eine Vollmacht geben, muss die Behörde dorthin den BEscheid schicken. Sie darf den Bescheid (oder eine Kopie) aber auch zusätzlich an Sie schicken. Rufen Sie doch mal bei der Sachbearbeitung an und fragen Sie ob das ohne weiteres geht .
olgaam 04.12.2010 | 20:14
Wenn Sie so wenig Vertrauen in den VDK haben, dann frag ich mich weshalb Sie sich nicht selbst darum gekümmert haben?
-_-am 05.12.2010 | 02:23
Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden (§ 41 Verwaltungsverfahrensgesetz). http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__41.html Wenn Sie also jemanden bevollmächtigen, können Sie bestimmen, dass der/die Bevollmächtigte Bescheidempfänger/in sein soll. Der Verwaltungsakt (Bescheid) verfolgt die Absicht, Außenwirkung zu erzeugen, also nach dem Willen der Behörde gerade darauf gerichtet sein, ein Rechtsverhältnis zwischen der Behörde und dem Adressaten des Verwaltungsaktes zu begründen. Ein adressatbezogener Verwaltungsakt richtet sich daher auch immer an eine bestimmte Person, niemals an "den VdK", sondern Herrn/Frau XY beim VdK. Vorschlag: Teilen Sie Ihrer Sachbearbeitung schriftlich mit, dass Sie selbst den Bescheid wünschen und gehen Sie anschließend damit zum VdK. Zwei Bescheidempfänger sind gleichzeitig schon rein technisch nicht möglich, da der Bescheid über eine Poststraße vollautomatisch erstellt und zentral versandt wird.
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