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Experten-Antwort

Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig stellen

von Gabi Brückner12.06.2018 | 11:21
1184 Ansichten
21 Antworten

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Hallo, Laut Rentenbescheid soll man 4 Monate vor Ablauf der befristeten Rente einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Jedoch kommt es immer häufiger vor ,das 4 Monate vorher den Weiterbewilligungsantrag zu stellen, nicht ausreicht.(Erfahrungen sämtlicher Betroffener) In manchen Fällen seien schon mehr als 6 Monate bis zum Bescheid vergangen. 1 Frage : Macht es Sinn 5-6 Monate vorher den Weiterbewilligungsantrag zu stellen ? 2 Frage : Hat man die Möglichkeit (Antrag)auf eine Weiterbezahlung nach Ablauf der befristeten Rente wenn noch kein Bescheid vorliegt ? MfG Gabi Brückner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi Brückner,

Sie sollten den Antrag auf Weiterzahlung nicht zu früh stellen.

Im allgemeinen sollte die Frist von 3 - 4 Monaten vor Ablauf der Befristung ausreichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

Logisch Denkenderam 12.06.2018 | 14:11
Warum nicht gleich 12 oder 18 Monate vorher? Kein Mensch kann wissen, ob er 5 bis 6 Monate nach Antragstellung überhaupt noch die antragsrelevanten Voraussetzungen erfüllt. Daher machen Fortzahlungsanträge nur Sinn, wenn sie möglichst zeitnah gestellt werden. Und da dind 4 Monate schon recht großzügig bemessen. In Ausnahmefällen kann die EM-Rente auch über den Bewilligungszeitraum hinaus gezahlt werden, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.
Gabi 'Brückneram 13.06.2018 | 10:44
@ Logisch Denkender ich habe sachlich gefragt und erwarte eine sachliche Antort. Ich frage nicht nach ob 12 oder 18 Monate vorher der Antrag zu stellen ist. Und....an wen bei der DRV wendet man sich in dem Falle ,das nach Ablauf der E M -Rente kein Bescheid vorliegt ? In ihrem Post kann ich dazu nichts lesen. MfG Gabi Brückner
W*lfgangam 13.06.2018 | 18:52
Hallo Gabi Brückner, _erfahrungsgemäß_ rate ich meinen Kunden, den Weiterzahlungsantrag 6 Monate vor Ende der EMRT-Bewilligung zu stellen. 3-4 Monate vorher kann knapp werden, auch 6 Monate vorher ist nicht immer eine Garantie für eine zeitnahe Entscheidung. > 2 Frage : Hat man die Möglichkeit (Antrag)auf eine Weiterbezahlung nach Ablauf der befristeten Rente wenn noch kein Bescheid vorliegt ? Hat man/frau. Wird von Fall zu Fall entschieden, wenn das Ablaufdatum erreicht und der med. Dienst der DRV mit seiner Entscheidung noch nicht in die Puschen gekommen ist. Gruß w.
Fortitude oneam 13.06.2018 | 19:49
Hallo Gabi Brückner, ich schließe mich da W*lfgang an und kann es aus Erfahrung. Mein Verlängerungsantrag habe ich bereits 7 Monate vorher per Post auf den Weg gebracht. Nach ca. 7 Wochen hatte ich meine Verlängerung. Viel Glück und Erfolg. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Gabi Brückneram 14.06.2018 | 07:40
@ logisch Denkender, Ironie brauche ich bestimmt nicht !! Ihre Aussage wird ja hier im Thread auch nicht bestätigt. Ich denke das ein Mittelmaß (Ergo 5-6 Monate vorher) den Weiterbewilligungsantrag zu stellen ,ein gutes Maß sein wird. Zumal jetzt auch noch die Urlaubszeit beginnt. Danke an "Wolfgang" für die Beantwortung auch der zweiten Frage. MfG Gabi Brückner
Logisch Denkenderam 14.06.2018 | 09:59
Zitat von Gabi Brückner anzeigenausblenden
Und ich denke, dass die DRV nicht grundlos 3 bis 4 Monate als sinnvoll erachtet. Wozu gibt es wohl sonst die Option der vorläufigen Renten-Weiterzahlung bis zur Bescheiderteilung? Mit etwas logischem Denken könnte man diese Frage(n) auch selbst beantworten, ohne dieses Forum zu bemühen. Wozu werden EM-Renten eigentlich befristet, wenn man schon kurz nach der Bewilligung einen verbindlichen Fortzahlungsantrag stellen kann? Die JobCenter und Sozialämter würden Sie wieder nach Hause schicken, wenn Sie dort 6 Monate vor Ablauf der Bewilligung einen Fortzahlungsantrag abgeben wollen. Und das ist auch LOGISCH, finden Sie nicht auch? Hoffentlich habe ich Sie jetzt nicht überfordert....
Gabi Brückneram 14.06.2018 | 18:09
@ logisch Denken, was für ein Käse ihre Argumentation. Kurz nach Bewilligung stellt hier sicher keinen einen Weiterbewilligungsantrag ! Überfordert ? Ich glaube sie sind einfach nur angefressen weil ihre Argumente nur bedingt aussagekräftig sind. Unverschämt finde ich ebenso ihre Aussage das bei meinen zwei Fragen ich das Forum nicht hätte "bemühen" müssen . (bei logischem Denken). Sie sind wohl ein ganz schlauer, gell !!!
Hildegardam 14.06.2018 | 18:50
Hallo Frau Böckler! Nur vier Wochen vor Ablauf ist wirklich etwas knapp. Deshalb stellte ich meine Verlängerungsanträge bisher immer drei bis vier Monate vor Ablauf. Meistens kam die Bewilligung dann wenige Wochen später. Ein Bekannter von mir musste aber auch schon mal zwei Monate warten. Also besser drei bis vier Monate vorher den Antrag stellen, dann sind Sie auf der sichern Seite. Liebe Grüße
W*lfgangam 14.06.2018 | 18:59
Zitat von Logisch Denkender anzeigenausblenden
...dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, das liegt im Ermessen der jeweiligen DRV. Und bei nachschüssigen Renten kommt der Weiterzahlungsbescheid grundsätzlich zu einem Zeitpunkt, zu dem die EMRT bereits ausgelaufen ist. Und gerade, wenn eine befristete Rente ausläuft, - der Arbeitsplatz noch 'stillgelegt' ruht, - ALG-Nahtlosigkeit noch möglich oder schon ausgeschöpft, - HLU mit Rentenende ebenfalls endet - das JC wieder zuständig ist - die KVdR ebenfalls endet - UND der med. Dienst der DRV völlig überlastet ist ...ja, da gibt es eine Menge *Arschkarten und Laufereien mit Rentenablauf, deswegen das Abwarten der 3-4 Monatsfrist vor Ende nicht immer sinnvoll ist. Natürlich könnte man vorher zunächst eine umfangreiche Bestandsanalyse bei möglichen Beteiligten durchführen, um den richtigen Terminvorlauf Tag genau zu ermitteln - so ein bisschen Mitarbeit der EM-RentnerInnen kann doch wohl erwartet werden, oder? ... ;-) Gruß w.
Gabi Brückneram 15.06.2018 | 08:33
@ Wolfgang, Danke, sie sprechen mir aus der Seele. Weil ich selbst aktiv sein möchte und auch schon dafür gesorgt habe, das meine Ärzteschaft Befunde fertig hat die ich mit dem Weiterbewilligungsantrag mitschicken kann, ist es mir schon Recht,zu wissen wie die Erfahrungen hier sind, bezüglich des rechtzeitigen Stellens des Weiterbewilligungsantrages. Ein ehrenamtlicher Rentenberater hat mir das übrigens gestern auch bestätigt,das es durchaus Sinn macht 1-2 Monate den Antrag zu stellen,weil in den Sommermonaten auch die Urlaubszeit ist. Meine befristete EM Rente wurde für 3 Jahre bewilligt und läuft am 30.11.2018 aus. Bezüglich der Weiterbezahlung der Rente vor Entscheidung einer weiteren Bewilligung kann man sich durchaus an den Sachbearbeiter wenden der den Antrag bearbeitet,so der ehrenamtliche Rentenberater.Wie sie richtig schreiben, ist es dann individuell wie dann entschieden wird. MfG Gabi Brückner
Miniam 15.06.2018 | 08:39
Nachdem diese Diskussion hier entfacht ist und meine EMR am 31.12.2018 ausläuft, hat mich die Thematik natürlich auch sehr interessiert. Ich habe daraufhin in meinem Bescheid nachgeschaut und dort steht, dass die Zahlungen dann enden, und es keine Weiterzahlung gibt, auch wenn es bei Antragstellung noch keine Entscheidung gibt. Dass würde ergo bedeuten, dass man dann auf jeden Fall erst einmal zum Jobcenter müsste, sollte es so kommen, sehe ich das richtig....... Viele Grüße
egal (der Erste)am 15.06.2018 | 11:37
Zitat von Mini anzeigenausblenden
Nicht zwingend. Sollten Sie vor Ihrer Rente "normales" Arbeitsentgelt, Kranken- oder Arbeitslosengeld bzw. eine andere Leistung der Agentur für Arbeit erhalten haben, sind Sie während Ihres Rentenbezuges nach § 26 Abs. 2 SGB III in der Arbeitslosenversicherung versichert und haben zunächst erstmal Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Innerhalb dieses Anspruchszeitraumes sollte dann auch über die Weitergewährung der Rente entschieden worden sein.
Kaiseram 15.06.2018 | 13:14
Zitat von Gabi Brückner anzeigenausblenden
Danke, sie sprechen mir aus der Seele. Weil ich selbst aktiv sein möchte und auch schon dafür gesorgt habe, das meine Ärzteschaft Befunde fertig hat die ich mit dem Weiterbewilligungsantrag mitschicken kann, ist es mir schon Recht,zu wissen wie die Erfahrungen hier sind, bezüglich des rechtzeitigen Stellens des Weiterbewilligungsantrages. Ein ehrenamtlicher Rentenberater hat mir das übrigens gestern auch bestätigt,das es durchaus Sinn macht 1-2 Monate den Antrag zu stellen,weil in den Sommermonaten auch die Urlaubszeit ist. Meine befristete EM Rente wurde für 3 Jahre bewilligt und läuft am 30.11.2018 aus. Bezüglich der Weiterbezahlung der Rente vor Entscheidung einer weiteren Bewilligung kann man sich durchaus an den Sachbearbeiter wenden der den Antrag bearbeitet,so der ehrenamtliche Rentenberater.Wie sie richtig schreiben, ist es dann individuell wie dann entschieden wird. MfG Gabi Brückner[/ Der ehrenamtiche Rentenberater muss es ja wissen.:) Glauben Sie ruhig nur den Leuten, die Ihnen nach dem Mund reden, aber beschweren Sie sich nicht, wenn das nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist.
Kaiseram 15.06.2018 | 13:15
Zitat von Gabi Brückner anzeigenausblenden
Danke, sie sprechen mir aus der Seele. Weil ich selbst aktiv sein möchte und auch schon dafür gesorgt habe, das meine Ärzteschaft Befunde fertig hat die ich mit dem Weiterbewilligungsantrag mitschicken kann, ist es mir schon Recht,zu wissen wie die Erfahrungen hier sind, bezüglich des rechtzeitigen Stellens des Weiterbewilligungsantrages. Ein ehrenamtlicher Rentenberater hat mir das übrigens gestern auch bestätigt,das es durchaus Sinn macht 1-2 Monate den Antrag zu stellen,weil in den Sommermonaten auch die Urlaubszeit ist. Meine befristete EM Rente wurde für 3 Jahre bewilligt und läuft am 30.11.2018 aus. Bezüglich der Weiterbezahlung der Rente vor Entscheidung einer weiteren Bewilligung kann man sich durchaus an den Sachbearbeiter wenden der den Antrag bearbeitet,so der ehrenamtliche Rentenberater.Wie sie richtig schreiben, ist es dann individuell wie dann entschieden wird. MfG Gabi Brückner[/ Der ehrenamtiche Rentenberater muss es ja wissen.:) Glauben Sie ruhig nur den Leuten, die Ihnen nach dem Mund reden, aber beschweren Sie sich nicht, wenn das nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist.
Gabi Brückneram 16.06.2018 | 08:46
@ Kaiser, sie unterstellen mit ihrer Aussage,das die Menschen die sich für sie einsetzen (ehrenamtl. Berater )mitunter falsche Aussagen machen ? In welchem Film spielen sie denn mit ?
Kaiseram 16.06.2018 | 09:09
Ich sagte doch, glauben Sie nur allen die Ihnen nach dem Mund reden. Und mit allem Respekt, ehrenamtlichen Beratern mehr Wissen zuzutrauen als vielen Fachleuten hier im Forum ist mehr als naiv. Sie unterstellen nämlich allen anderen, dass nur Ihre Sicht die richtige ist. Sie können auch Ihren Frisör fragen. Wenn der auch Ihrer Meinung unterstützt, ist das ja in Ihrem Sinne, hilft Ihnen aber „Null“.
Schorscham 16.06.2018 | 11:50
"Mitunter" = "gelegentlich" Natürlich darf man das unterstellen. Oder sind Sie so naiv zu glauben, dass sich solche Leute niemals irren oder aus aus Unkenntnis dummes Zeug von sich geben? MfG
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