Ja, gibt es.
Rechtsgrundlage hierfür ist die Rechtsprechung des Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R, sowie Urteil vom 08.12.1992 -
1 RK 9/92.
OK, aber zum einen kann doch ein Urteil keine "Rechtsgrundlage" sein und dann sind das Urteile die über 20 Jahre alt sind.
Kann hier jemand etwas an besseren Infos liefern?
Ich könnte Ihnen dazu ein Schreiben der Barmer schicken, in der (Datum August 2019) bestätigt wird, dass die aktuelle Rechtslage immer noch so ist.
Es ist nun einmal so, dass, auch wenn die Urteile schon soooo alt sind, die so lange gelten, bis es eine neue Rechtsgrundlage gibt.
Und ein Urteil ist eine "Rechtsgrundlage".
Geben Sie einfach die Urteilsnummern bei "Lexitus" z.B. ein, "da werden Sie geholfen" :-)
Tippsi