Auch ich empfehle Ihnen, sich vorrangig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen. Sollte diese für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zuständig sein, verweist man Sie dann an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente stellt kein Ausschlusskriterium dar. Durch die Leistungen soll jedoch eine wesentliche Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit ermöglicht werden (Erfolgsaussicht). Wie diese bei attestierter voller Erwerbsminderung auf Dauer sind, muss im Antragsverfahren geprüft werden. Viel Erfolg!