Hallo Sascha,
Ihre Frage kann hier im Forum nicht beantwortet werden, da zu diesem Sachverhalt von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zu treffen ist.
Zur Klärung Ihrer Frage empfehlen wir Ihnen (wie bereits von anderen Nutzern empfohlen), Kontakt mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberatungsdienst aufzunehmen, oder sich -möglichst schriftlich- direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeitung bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Schreiben, die Sie von dort erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Welche Weiterbildung, von welchem Träger? Sollte es eine berufliche LTA von der Rentenversicherung sein, ist Ihr Ansprechpartner der zuständige Rehafachberater. Bei derart wenig Informationen von Ihnen, muss man aber raten. Letztendlich müssen Sie aber so oder so, selber mit dem durchführenden Maßnahmeträger und der bewilligenden Stelle Kontakt aufnehmen. Da kann Ihnen ein anonymes Forum nicht helfen.
Die Kontaktdaten finden Sie im Bewilligungsbescheid. Nicht jammern, sondern aktiv werden.
Die Maßnahme ist Fachkraft für Büroorganisation und ich wollte eigentlich die Weiterbildung zum Finanzbuchhalter machen. Die Eignung ist gegeben und ich habe diese Maßnahmen auch dem Rehaberater mitgeteilt. Es hätte auch eine derartige Maßnahme beim der selben Bildungsstätte gegeben nur in einem anderen Ort. Dieser wäre zwar weiter weg gewesen, aber dies hatte ich auf mich genommen. Ich habe über ein Jahr mit der DRV gestritten und dann kam die Meldung ich sollte das andere machen.
Die Maßnahme ist Fachkraft für Büroorganisation und ich wollte eigentlich die Weiterbildung zum Finanzbuchhalter machen. Die Eignung ist gegeben und ich habe diese Maßnahmen auch dem Rehaberater mitgeteilt. Es hätte auch eine derartige Maßnahme beim der selben Bildungsstätte gegeben nur in einem anderen Ort. Dieser wäre zwar weiter weg gewesen, aber dies hatte ich auf mich genommen. Ich habe über ein Jahr mit der DRV gestritten und dann kam die Meldung ich sollte das andere machen.
Denken Sie doch mal nach. Derartige individuelle Fragen können doch nicht in einem anonymen Forum geklärt werden🤦♂️.
Doch, natürlich!Die Fragesteller erhoffen sich solche Antworten, dass sie jederzeit abbrechen können und ein Recht auf den Ausbildungswunsch haben 🤷
Hallo Sascha, was ist denn das für eine Einrichtung?
Hallo, hast du denn keine staatlichen Schulabschlüsse? Du bist gerade in einem privaten BildungSbums gelandet. Ja: so einfach ist es erklärt. Deutschland hat ein staatliches Bildungssystem und daneben private Anbieter für Schulabbrecher, die auf Sozialhilfe bis 27 ihre versemmelten Abschlüsse nachholen. Die spielen jetzt mit dir Schule und geben dir dann privat irgendwelche Zensuren und Verbalbeurteilungen. Die wirst du aber unter Umständen nicht selbst bekommen, sondern sie werden hinter deinem Rücken dann an die Rehaberaterin geschickt. Kontrolliere mal deine richtigen Abschlüsse, da hast du ein Schulsiegel mit dem Landeswappen und so weiter. Wenn du Zensuren hast und Verbalbeurteilungen, die dir ein privater Dienstleister übergibt oder dritten übergibt, dann fällt dir einfach schulische Ergebnisse. Wenn du Kinder hast oder in dem Alter bist, in dem du Kinder haben könntest, dann solltest du dort nicht sitzen. Kläre mal deine Situation dort von Erwachsenen zu anderen Erwachsenen..
Mit anderen Worten: wenn du unter 27 bist, hast noch nie Sozialbeiträge gezahlt und keine Schulabschlüsse, dann bist du Sozialhilfe Empfänger. Wenn du allerdings über zwei 27 bist, und zahlst Sozialversicherungsabgaben über Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung. Dann bist du dort falsch. Die machen dort keine vergüten sozialabgabenpflichtigen Ausbildungen, sondern vergeben, irgendwelche privaten, selbst gemalten Äußerungen. Denk dran: Rentenversicherung ist Sozialversicherung und keine soziale Hilfe, die staatlich finanziert wird.
Und: Privatschulen und andere private Einrichtungen sind keine Mehrgenerationenhäuser oder Gesamtschulen für Menschen mit und ohne Schulabschluss. Sowas gibt es in Deutschland nicht. Wenn du Menschen mit unterschiedlichen Schulabschluss in einer Einrichtung hast, ist das zwingend eine private Einrichtung und nicht eine staatliche oder staatlich genehmigte
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