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Experten-Antwort

Weiterbildung später antreten, wrlche Frist gibt es?

von Alex05.08.2021 | 12:17
204 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, es hat über ein Jahr gedauert bis eine Weiterbildung genehmigt wurde. Jetzt verzögert sich trotzdem weiterhin alles, weil der Rehaberater imUrlaub ist, weil auch der Rehaberater Zeit benötigt um den Fall zu bearbeiten. Die Weiterbildung hat jetzt gestartet und ich hätte noch einsteigen können, leider geht es von Seitens der DRV wieder nicht vorwärts. Wie lange habe ich Zeit diese Weiterbildung in Anspruch zu nehmen? Was benötige ichbdafür schriftlich? Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex,

hier steht tatsächlich dir Frage im Raum, ob Ihnen die Maßnahme als konkrete Leistung bereits mit Bescheid bewilligt wurde, oder ob Sie vorerst einen Bewilligungsbescheid dem Grunde nach vorliegen haben und eine konkrete Leistung noch nicht bestimmt ist.

Soweit konkrete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden, setzt sich der Rehafachberatungsdienst in der Regel direkt mit der entsprechenden Einrichtung in Verbindung und organisiert bereits den Beginn der Leistung, sodass mit Bewilligng der LTA auch bereits ein konkreter Beginn mitgeteilt werden und die Maßnahme infolge dessen angetreten werden kann.

Liegt Ihnen bis dato jedoch nur ein Bescheid dem Grunde nach vor, wurde noch keine konkrete Leistung bewilligt.

Da keine näheren Informationen zu Ihrem Rehaverfahren vorliegen und keine Einsicht in Ihre Akte möglich ist, der Sachverhalt und der Sachstand im speziellen somit leider nicht genau nachvollzogen werden können, ist es schwierig, hier im Forum eine Aussage zu treffen. Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Fachberatungsdienst, um den genauen Sachstand Ihres Vorgangs zu erfragen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die bevorstehende Leistung zur Teilhabe.

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

unklaram 05.08.2021 | 12:21
Leider ist mir Ihr Problem nicht ganz klar. Wenn die Weiterbildung genehmigt wurde, was sollte Sie konkret daran hindern, damit zu beginnen? Oder haben Sie nur den Bescheid bekommen, mit dem festgestellt wird, dass Sie Leistungen zur Teilhabe bekommen?
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