Hallo Alex,
hier steht tatsächlich dir Frage im Raum, ob Ihnen die Maßnahme als konkrete Leistung bereits mit Bescheid bewilligt wurde, oder ob Sie vorerst einen Bewilligungsbescheid dem Grunde nach vorliegen haben und eine konkrete Leistung noch nicht bestimmt ist.
Soweit konkrete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden, setzt sich der Rehafachberatungsdienst in der Regel direkt mit der entsprechenden Einrichtung in Verbindung und organisiert bereits den Beginn der Leistung, sodass mit Bewilligng der LTA auch bereits ein konkreter Beginn mitgeteilt werden und die Maßnahme infolge dessen angetreten werden kann.
Liegt Ihnen bis dato jedoch nur ein Bescheid dem Grunde nach vor, wurde noch keine konkrete Leistung bewilligt.
Da keine näheren Informationen zu Ihrem Rehaverfahren vorliegen und keine Einsicht in Ihre Akte möglich ist, der Sachverhalt und der Sachstand im speziellen somit leider nicht genau nachvollzogen werden können, ist es schwierig, hier im Forum eine Aussage zu treffen. Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Fachberatungsdienst, um den genauen Sachstand Ihres Vorgangs zu erfragen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die bevorstehende Leistung zur Teilhabe.
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung