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Weiterbildung während Arbeitslosigkeit

von Monika18.05.2010 | 16:24
1502 Ansichten
5 Antworten
Ich bin 1950 geboren und habe 2000 für ein Jahr an einer Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit teilgenommen. Hat das nachteilige Auswirkungen auf meine Rentenwerte?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.05.2010 | 09:07

Hallo Monika,

wenn Sie während der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I oder II bezogen haben, liegen hierfür Pflichtbeitragszeiten vor. Aufgrund der Weiterbildung können diese Zeiten als Pflichtbeiträge während einer Ausbildung umgespeichert werden und erhalten damit eine andere Bewertung. Hintergrund ist der Gedanke, dass während einer Ausbildung im Normalfall ein geringeres Entgelt erzielt wird. Eine Aussage über die tatsächliche Auswirkung auf die Rentenhöhe kann erst nach Durchführung einer Kontenklärung getroffen werden.

4 Antworten

Wiso-Panikam 18.05.2010 | 16:33
Machen Sie eine Kontenklärung und geben Sie alles was sich zugetragen vollständig und richtig an. Aus der anschl. Rentenauskunft können Sie sehen, ob die Anwartschaft höher, niedriger oder gleich hoch ausfällt. Die Rentenversicherung ist kein Wunschkonzert! Mal angenommen der Umstand würde sich heute für Sie 'negativ' auswirken und Sie lassen die Angaben weg. Durch eine Rechtsänderung wird der selbe Umstand dann künftig viel besser bewertet. Wollen Sie dann die Zeit nachmelden und ab der Rechtsänderung die 'Rosinen' haben auch wenn Sie davor auf den 'sauren Drops' verzichtet haben? Von einer amtlichen Stelle werden Sie vmtl. keine Aussage erhalten, weil das nahe an der Rechtsbeugung liegen würde - eigene Berechnungen sind sehr aufwändig und fehleranfällig. Ein unabhängiger Versicherungsberater wird sich die Aussage so teuer bezahlen lassen, dass Sie lange Rente beziehen müssen, um das (ggf.) wieder herein zu holen!
Monikaam 18.05.2010 | 16:47
Leider haben Sie mir nicht mitgeteilt, wie sich die Zeiten momentan auswirken. Ich habe nicht vor, die Zeiten unkorrekt anzugeben.
Schadeam 18.05.2010 | 17:23
Sie haben ja auch nicht angegeben, was das für eine Weiterbildung war und in welchem zeitlichen Umfang diese durchgeführt wurde. So gesehen können Sie auch kaum erwarten, dass jemand im Forum beurteilen kann, ob und wie sich das auswirkt oder nicht. Insofern bleibt wirklich nur der Tipp der Kontenklärung;-))
Wiso-Panikam 19.05.2010 | 09:45
Haben Sie in Ihrem Rentenkonto schon 36 oder mehr Monate mit 'berufliche Ausbildung' gekennzeichnet? Welche Werte erreichen Ihre vollwertigen Pflichtbeiträge bis 31.12.1991? Haben Sie 420 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten? Sie sehen, der Fagen gibt es viele - und alle Antworten haben Einfluss auf das Ergebnis!
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