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Experten-Antwort

Weiterbildung zum Industriemeister-Anrechnung

von Günter25.01.2011 | 12:13
2384 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe während Vollbeschäftigung (Schichtarbeit) die Weiterbildung zum Industriemeister gemacht. Unterricht jeweils Dienstag und Samstag sowie viele Tage in Vollzeit. Leider wurde dies von der RV nicht anerkannt. Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie RFn bereits angemerkt hat, kann sich die zeitgleiche Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung neben einer versicherten Vollbeschäftigung negativ in der Rentenhöhe auswirken. Um dies zu vermeiden, wird eine schulische Ausbildung nur dann als Anrechnungszeit berücksichtigt, wenn die zeitliche Inanspruchnahme durch die Ausbildung höher ist als die Inanspruchnahme durch die versicherte Beschäftigung (§ 58 Abs. 4a SGB VI). Ich nehme an, dies war bei Ihnen nicht der Fall und deshalb blieb die Ausbildung unberücksichtigt.

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1 Antworten

RFnam 25.01.2011 | 12:53
Nichts ! Was bitte soll die RV anerkennen ? Es wäre höchstens eine Anrechnungszeit wegenFachschulbesuch möglich, wenn dafür der Zeitaufwand höher war als für die Vollbeschäftigung. Eine Anerkennung als AZ neben einem Entgelt führt in der Regel sogar durch die Gesamtleistungsbewertung zu einer geringfügig niedrigeren Rente.
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