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Experten-Antwort

Weiterbildung/Fachschule

von Gaby13.06.2016 | 12:03
1053 Ansichten
2 Antworten

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Meine erste berufliche Ausbildung zur Friseurin habe ich abgeschlossen. Durch eigene Weiterbildung habe ich später lange Jahre als Bürokauffrau gearbeitet. Nach Insolvenz von Arbeitgebern habe ich keine Anstellung mehr wegen meines fehlenden kaufmännischen Abschlusses/ Ausbildung bekommen können. Auf mein Drängen beim Arbeitsamt konnte ich dann in 1996 meinen kaufmännischen Abschluss als Externe (aufgrund meiner langjährigen Bürotätigkeit) bei einem Berufsbildungswerk innerhalb von 9 Monaten absolvieren. Diese Maßnahme wurde eigentlich für "Umschüler", Laufzeit 3 Jahre, geboten. Nach bestandener Prüfung bekam ich umgehend einen neuen Arbeitsplatz. Für diese "fachliche Weiterbildung" wurden mir Zusatzpunkte gewährt, die mir jedoch in 2014 (nach 18 Jahren !) wieder gestrichen wurden. Mir ist bekannt, dass schulische Ausbildungen heute anders bewertet werden, aber doch KEINE "Weiterbildung" . Ich wäre ohne diesen Abschluss weiterhin ohne Arbeitsplatz gewesen. Was kann ich tun, um diese Zusatzpunkte zurück zu erlangen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

nach aktueller Gesetzeslage werden Zeiten der tatsächlichen beruflichen Ausbildung bis zu maximal 36 Kalendermonaten als beitragsgeminderte Zeiten bewertet und erhalten über die Gesamtleistungsbewertung möglicherweise zusätzliche Entgeltpunkte.

Zeiten der beruflichen Ausbildung über 36 Kalendermonate hinaus können keine zusätzlichen Entgeltpunkte, sondern zählen lediglich mit der Höhe der gezahlten Pflichtbeiträge während der beruflichen Ausbildung.

Für die Rentenberechnung sind immer die gesetzlichen Grundlagen maßgebend, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginn vorliegen. Eine Berechnung nach alten, nicht mehr gültigen, Rechtsgrundlagen ist nicht möglich.

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1 Antworten

W*lfgangam 13.06.2016 | 21:06
Hallo Gaby, ich denke, Sie verwechseln da etwas. Da die Ausbildung parallel zu Pflichtbeiträgen aus der Arbeitslosenförderung (AFG) gelaufen ist - also 3 Arten von Zeiten in den selben Monaten bisher im Rentenkonto angerechnet worden sind - wurde lediglich die Ausbildung als Anrechnungszeit 'gestrichen', diese Zeit war bisher schon im Rahmen der Rentenbewertung eigentlich immer nutzlos. Die Pflichtbeiträge aus AFG sowie eine etwaige Aufwertung der Berufsausbildung während Pflichtversicherung sowie die Bewertung/Erhöhung der Punkte als beitragsgeminderte Zeit ist nachwievor erhalten. Lediglich die Ausbildung als Anrechnungszeit ist rausgenommen worden, da es möglich war, dass diese Art der (zusätzlichen) Zeit zu einer Minderung der Rente führen konnte. Schauen Sie mal in Ihren _Versicherungsverlauf_, die Zeit ist weiterhin voll abgedeckt/da finden Sie keine Lücke. Die 'Streichung' dieser Zeitart (nur dieser!) erfolgt bei allen Zug um Zug, immer wenn eine Überprüfung der Versicherungszeiten ansteht und ein neuer Bescheid über die Feststellung der Versicherungszeiten erfolgt. Gruß w.
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