Hallo Luise,
bei einem festgestellten Leistungsvermögen von 3 Stunden bis 6 Stunden pro Tag ist es grundsätzlich unerheblich, wenn Sie eine Beschäftigung im Umfang von 2 Stunden am Tag ausüben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Höchstwahrscheinlich hat ein heute aufgenommener Minijob keine Auswirkung auf eine in 2 Jahren stattfindende Weiterbewilligung.
Aber wer - außer Propheten und Wahrsagern- soll Ihnen heute Ihre Ängste und Sorgen nehmen? 2027 kommt es auf Ihren Gesundheitdszustand im Jahr 2027 an.
Das ist mir schon klar. Es ging mir ja darum, weil ein Minijob nicht Sozialversicherungpflichtig ist. Es würde dann ja eine Lücke entstehen.
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