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Experten-Antwort

Weiterbwilligung

von Luise27.11.2025 | 12:39
162 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich bekomme teilweise EM Rente bis 2027. Ich bin im Krankengeld. Nun läuft mein Krankengeld bald aus. Ich darf 3 bis unter 6 Stunden hinzuverdienen. Ich schaffe das aber nicht. Wie sieht es aus wenn ich nur 2 Stunden pro Tag arbeite. Ich muss hinzu verdienen, da die teilweise EM Rente sehr niedrig ist. Das wäre dann nicht mehr Sozialversicherungspflichtig, sondern ein Minijob, hat das auf eine spätere Weiterbewillung Auswirkungen ? Ein Verschlechterterungsantrag wurde abgelehnt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.11.2025 | 14:30

Hallo Luise,

 

bei einem festgestellten Leistungsvermögen von 3 Stunden bis 6 Stunden pro Tag ist es grundsätzlich unerheblich, wenn Sie eine Beschäftigung im Umfang von 2 Stunden am Tag ausüben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 27.11.2025 | 14:17
Höchstwahrscheinlich hat ein heute aufgenommener Minijob keine Auswirkung auf eine in 2 Jahren stattfindende Weiterbewilligung. Aber wer - außer Propheten und Wahrsagern- soll Ihnen heute Ihre Ängste und Sorgen nehmen? 2027 kommt es auf Ihren Gesundheitdszustand im Jahr 2027 an.
Wieso ?am 27.11.2025 | 17:00
Luise schrieb

Das ist mir schon klar. Es ging mir ja darum, weil ein Minijob nicht Sozialversicherungpflichtig ist. Es würde dann ja eine Lücke entstehen.

Wie soll denn eine Lücke entstehen, wenn Sie im Bezug einer Teil-EMR sind ? Was macht denn dann jemand mit voller medizinischer Rente ? Abgesehen davon kann man auch beim Minijob Rentenbeiträge zahlen
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