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Experten-Antwort

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von Louise18.02.2017 | 02:25
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich bin seit Dez 2015 wegen psychischer Erkrankung erwerbsunfähig und beziehe eine dementsprechende Rente. Die Em-Rente wurde kürzlich auf "unbestimmte Zeit" verlängert. Seit einigen Jahren bin ich sowohl beim Psychiater als auch beim Psychotherapeuten in Behandlung. Ich bin privat versichert und diese Behandlungen sind sehr teuer. Leider haben sie bisher nichts absolut gar nichts gebracht. Jetzt die Frage an die Experten: Gefährde ich die Weitergewährung der Rente im Falle einer unvorhergesehenen Überprüfung, wenn ich die unnützen Behandlungen nicht weiterführe? Danke und freundliche Grüße Louise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Louise,

eine genaue Auskunft zu Ihrer Frage ist leider nicht möglich.

Ob ein Termin für eine Nachuntersuchung angesetzt wird und in welchem Zeitabstand wird im Einzelfall entschieden. Ausschlaggebend ist dabei der Gesundheitszustand und hier vor allem die Besserungsaussichten.

Die Rente wird nur entzogen, wenn sich der Gesundheitszustand so verbessert hat, dass Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt.

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8 Antworten

Schadeam 18.02.2017 | 09:20
Das dürfte für die Rente vollkommen egal sein.
verwirrtam 18.02.2017 | 10:24
Wenn die Rente auf Dauer gewährt wurde, gibt es keine "unvorhersehbaren" Überprüfungen, sondern nur anlassbezogene Überprüfungen; z.B. weil Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben.
Schorscham 18.02.2017 | 11:55
Zumindest könnte es ein Anlass zu einer erneuten Begutachtung sein, da ein Behandlungsabruch auf eine Genesung hindeuten könnte. MfG
Schorscham 18.02.2017 | 11:50
Da wäre ich mir nicht so sicher. Auch sogenannte "Dauerrenten" können ohne konkreten Anlass von Zeit zu Zeit überprüft werden. Beispielweise durch Übersendung eines Selbstauskunftsbogens, dessen Auswertung dann ggf. weitere Schritte auslösen kann. MfG
KSCam 18.02.2017 | 13:19
Wenn Luise einfach nicht mehr zu ihren Ärzten geht, erfährt das keiner bei der DRV. Der "Behandlungsabbruch" wird doch gar nicht amtsbekannt. Sie sollten user nicht verunsichern in dem Sie "den Teufel an die Wand malen". Wenn es tatsächlich in 3 oder 5 Jahren zu einer Überprüfung kommen sollte, geht es dann um den aktuellen Gesundheitszustand und da spielt es in 3 oder 5 Jahren gewiss keine Rolle ob Luise heute wöchentlich zum Arzt rennt oder nicht.
Rosannaam 18.02.2017 | 13:40
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ziemlich gewagte Aussage! Erstens können Routinebefragungen häufiger erfolgen als in drei bis fünf Jahresschritten. Sofern dieser Fragebogen dann wahrheitsgemäß ausgefüllt wird, erfährt die DRV durchaus vom gegenwärtigen Therapieverlauf. Welche Rückschlüsse die Sachbearbeitung dann daraus zieht, kann wohl kein Außenstehender beurteilen. Zweitens ist sachliche Aufklärung allemal zielführender als Schönfärberei. Sprüche wie "machen Sie sich mal keine Sorgen, meistens passiert nichts", helfen den Ratsuchenden ebenso wenig wie übertriebene Panikmache. LG
Rechneram 18.02.2017 | 15:44
1. Seit Dez. 2015 erwerbsunfähig. 2. Rentenbezug. 3. Kürzlich auf unbestimmte Zeit verlängert. Jetzt haben wir 02/2017, also in 14 Monaten viel passiert.... so schnell ist die heutige Zeit.
Maxam 18.02.2017 | 16:44
Hallo! Also nur mal so.....ich beziehe seit 99 EU-Rente in dieser Zeit wurde ich 7 mal per Selbstauskunftsfragebogen überprüft......jedes mal die Frage waren Sie im letzten Jahr beim Arzt usw. .......das war die DRV Berlin......bei andern Trägern ist das vielleicht anders.....wollte es nur mal geschrieben haben.....wohl ist mir deshalb bis heute nicht......es ist bisher nie weiter etwas passiert.....kam jedes mal ein Schreiben .....die Rente wird weiterbezahlt....und das war es dann wieder.... Viel Glück Max
Deutsche Rentenversicherung
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