Eine medizinische Rehabilitation ist nur ein Baustein auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben. Nach ihrer Schilderung nehmen Sie bereits regelmäßig an den verschiedensten Therapien teil. Geben Sie sich die Zeit, um die einzelnen Therapien wirken zu lassen. Eine zweite Rehabilitationsmaßnahme kommt so kurz nach der Entlassung aus der letzten Maßnahme nicht in Frage.
Hinsichtlich ihrer Kündigung: Haben Sie sich bereits mit ihrem Betriebsrat in Verbindung gesetzt und über eine Kündigungsschutzklage nachgedacht? Wurde von ihrem Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt?