Hallo Manja,
die Prüfung und endgültige Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt, ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung. So kann tatsächlich im Widerspruchsverfahren entschieden werden, dass eine (erneute) medizinische Rehabilitation zur weiteren Entscheidungsfindung erforderlich ist. Ob und zu welchem Zeitpunkt dann die mögliche Erwerbsminderung eingetreten ist, wird auch individuell beurteilt. Es kann durchaus sein, dass man auch rückwirkend als Erwerbsgemindert betrachtet wird.