Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Weitere Rentenpunkte nach EM-Umwandlung?

von Leo22.11.2022 | 17:52
131 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eine volle EM Rente und arbeite 11 Std. im Midi-Job. Dass die Rentenbeiträge von der Zurechnungszeit (65+8) überboten werden, ist mir bekannt. Aber wie sieht es aus, wenn ich mit 62 Jahren in die Schwerbehinderten-Rente wechsel und meinen Midi-Job weiterhin ausübe. Werden dann daraus Rentenpunkte ab dem Zeitpunkt der Umwandlung gutgeschrieben? Oder läuft im Hintergrund doch noch die ursprüngliche Zurechnungszeit und eine Gutschrift erfolgt erst für den Lohn mit 65Jahren und 9 Monaten? Noch eine Frage. Beim Wechseln mit 62J wird der Steuerfreibetrag neu (und endgültig) festgelegt. Ist mir bewusst. Ist es richtig, wenn weiterhin Beiträge fließen, dass dieser zur Regelsaltersrente doch nochmals berechnet wird? Vielen Dank schon mal vorab. Leo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leo,

die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit werden auch bei der Umwandlung berücksichtigt.

Bitte wenden Sie sich in Steuerfragen direkt an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

Franzam 22.11.2022 | 18:11
Beiträge wirken sich erst nach der Zurechnungszeit aus, wenn Sie dann immer noch arbeiten sollten. Der steuerliche Freibetrag wird nur einmal neu berechnet, nämlich wenn Sie in die Schwerbehindertenrente gehen.
Franzam 22.11.2022 | 19:51
Erstens, habe ich es selbst so erlebt inzwischen bin ich aber Altersrentner. Und zweitens: Es kommt die Sonderregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG zur Anwendung, die für Renten gilt, die nach dem 31.12.2004 aus derselben Versicherung einander nachfolgen, z. B. Altersrente anstelle der zuvor gezahlten Erwerbsminderungsrente. Vorliegenden Fall halt nicht die Altersrente sondern die Schwerbehindertenrente. Schon wieder steuerliche Informationen.
Steuerexperteam 22.11.2022 | 19:55
Und diesmal sogar richtige
W°lfgangam 22.11.2022 | 20:07
Hallo Leo, so könnte man es verkürzt/vereinfacht sagen: die EP aus der ZZ (Zurechnungszeit) werden auch bei 'Umwandlung' in eine vorgezogene Altersrente der Maßstab für die weiteren EP sein, die darüber hinaus laufenden/mickrigen EP aus Minijob wären nutzlos/nicht rentensteigernd. > "Beim Wechseln mit 62J wird der Steuerfreibetrag neu (und endgültig) festgelegt." Rudimentäre Kenntnisse: beim Wechseln in Altersrente erst mit Regelaltersgrenze ist - aufgrund Ihres bereits feststehenden Steuerfreibetrags _%-Satz_ aus dem Jahr des Beginns Ihrer EMRT - dann mit einem höheren Steuerfreibetrag zu rechnen, gegenüber einer 'Umwandlung' der EMRT schon mit 62 in Altersrente. <- Fragen dazu/Steuern auf Rente, bitte mit Ihrem Steuerberater klären ...hier gibt es dazu lediglich eine 'Wegweiserfunktion'/wer kann es wissen/weiterhelfen :-) Gruß w.
Steuerrechtam 22.11.2022 | 20:08
Im vorliegenden Fall wird von einer EM-Rente in eine SB-Rente gewechselt. Dann werden neben dieser SB-Rente noch weitere Einkünfte aus Arbeitseinkommen erworben, die mit der Berechnung der Regelaltersrente noch einmal den Rentenwert erhöhen. Hierbei handelt es also nicht um 'regelmäßige Rentenanpassungen'. Und nun?
Steuerexperteam 22.11.2022 | 21:08
Verstehe ich jetzt in diesem Zusammenhang nicht, aber ist mir auch egal. Es ging ja nur um die Neuberechnung des Freibetrages.
W°lfgangam 22.11.2022 | 21:21
...na, können Sie's noch? Unterstützend: https://www.youtube.com/watch?v=ak21aGykKfk zur individuellen 'Verbesserung' der eigenen Dienstleistungen ;-)) Gruß w.
Steuerrechtam 22.11.2022 | 21:26
Ja, geht es auch. Klar ist: Umwandlung EM-Rente in SB-Rente/vorgezogene Altersrente begründet Neuberechnung Steuerfreibetrag. Klar ist auch, wenn dann nichts weiter dazu kommt bleibt der dann 'lebenslang'. Dann wird aber (neben der vorgezogenen/SB-Rente) noch hinzuverdient. Dieser Verdienst wirkt sich erst bei der Regealtersrente aus. Deshalb wird diese dann noch einmal neu berechnet. Erfolgt dann (deswegen) auch noch einmal eine neue Berechnung des Freibetrages? Beim Wechsel in die Regelaltersrente? (Danach bleibt dann 'lebenslang', das ist auch klar, auch wenn dann immer noch weiter gearbeitet wird) §22 EStG schließt das doch nicht aus. Oder übersehe ich da etwas?
Steuerexperteam 22.11.2022 | 22:08
Ich lach mich kaputt, das hatte ich zwar schon mal gesehen, aber war wieder lustig. Aber meine polnischen Handwerker wollen auch nicht mehr für 200 € kommen und Schwarzarbeit bietet der Dame vom Finanzamt auch niemand an. Danke für den Link.
Steuerrechtam 22.11.2022 | 22:05
Das weiß ich. Und Leo auch :-) Er fragt aber explizit danach, ob dann der Freibetrag (wegen des Hinzuverdienstes) doch noch einmal neu berechnet wird, wenn es dann von der Altersrente wg. SB in die Altersrente wegen Alter geht. Da muss er dann wohl doch noch mal direkt beim Finanzamt nachfragen :-)
Steuerexperteam 22.11.2022 | 22:11
Zitat von Steuerrecht anzeigenausblenden
Man kann nicht in eine weitere Altersrente wechseln.
Das weiß ich. Und Leo auch :-) Er fragt aber explizit danach, ob dann der Freibetrag (wegen des Hinzuverdienstes) doch noch einmal neu berechnet wird, wenn es dann von der Altersrente wg. SB in die Altersrente wegen Alter geht. Da muss er dann wohl doch noch mal direkt beim Finanzamt nachfragen :-)
Wird er nicht. und außerdem erhöht sich seine Rente nicht. Null nada nothing - einmal im Leben passiert das nochmal und zwar beim Wechsel in eine Altersrente. Als ob dauernd neue Freibeträge für die Rente gebildet werden. Soweit kommt’s noch.
Steuerexperteam 22.11.2022 | 21:55
Man kann nicht in eine weitere Altersrente wechseln.
Jesses Mariaam 22.11.2022 | 22:14
Zitat von Steuerrecht anzeigenausblenden
Man kann nicht in eine weitere Altersrente wechseln.
Das weiß ich. Und Leo auch :-) wenn es dann von der Altersrente wg. SB in die Altersrente geht
Es geht nicht in die Regelaltersrente.
Steuerrechtam 22.11.2022 | 22:24
Zitat von Steuerexperte anzeigenausblenden
Das weiß ich. Und Leo auch :-) Er fragt aber explizit danach, ob dann der Freibetrag (wegen des Hinzuverdienstes) doch noch einmal neu berechnet wird, wenn es dann von der Altersrente wg. SB in die Altersrente wegen Alter geht. Da muss er dann wohl doch noch mal direkt beim Finanzamt nachfragen :-)
Wird er nicht. und außerdem erhöht sich seine Rente nicht. Null nada nothing - einmal im Leben passiert das nochmal und zwar beim Wechsel in eine Altersrente. Als ob dauernd neue Freibeträge für die Rente gebildet werden. Soweit kommt’s noch.
Wenn das Weiterarbeiten eines SB-Rentners/vorgezogenen Altersrentners seine spätere Regelaltersrente nicht erhöht, dann ist es ja völlig überflüssig, dass die Hinzuverdienstgrenzen fallen sollen :-( Dann nehmen die Renter Ihre Rente mit lebenlangem Abschlag und lebenslangem Freibetrag und bleiben dann einfach lebenslang zuhause. So wird das dann aber nix mit 'Fachkräfte regenerieren' (Damit meine ich nun nicht speziell Leo, denn da wissen wir ja außerdem auch gar nicht, wie hoch seine EM-Rente jetzt schon ist und wie wenig dann durch einen Midijob noch reinkommt und ob das dann die Zurechnungszeit doch 'überschreiben' würde).
Steuerexperteam 22.11.2022 | 22:50
Mir ging es aber um Leo und es geht nicht um paar Cent Jahresfreibetragsänderung bei Änderung des Jahresbetrages der Rente. Mit steigendem Prozentsatz lohnt sich das eh immer weniger. Es geht nur um den neuen ggf. viel höheren Freibetrag bei Wechsel. Deswegen sollte möglichst von der EM-Rente erst in die Regelaltersrente gewechselt werden. Wenn sich das persönlich rechnet.
@Steuerrecht und Steuerexperteam 23.11.2022 | 06:25
Treibt Eure Steuerspielchen doch bitte woanders Ihr „Hobbysteuerexpertchen“ und macht es besser wie wie die Großen und verweist Fragesteller an Personen und Institutionen die wirklich Ahnung von Steuerrecht haben und nicht nur wie Ihr hier, ihre ungenutzte Zeit verbringen wollen und Fragende nur verwirren.
Larezam 23.11.2022 | 10:53
Das weiß ich. Und Leo auch :-) wenn es dann von der Altersrente wg. SB in die Altersrente geht
Es geht nicht in die Regelaltersrente.
Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere ist nicht möglich. Auch nicht von einer Altersrente für Schwerbehinderte in eine Regelaltersrente. Es geht nicht. Gar nicht. Ausnahme: Der „alte“ Rentenanspruch fällt komplett weg.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026