Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Weiteren Abschlag auf meine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeits auf die Altersrente vor Erreichen der regulären Alterszeit

von Martina21.04.2024 | 16:17
133 Ansichten
3 Antworten
Hallo, mit Schwerbehinderung von 50 % hatte ich einen Rentenabschlag bei Rentenbeginn 2005 zur Erwerbsunfähigkeitsrente hinnehmen müssen. Möchte jetzt einen Verkürzten Antrag auf Versichertenrente stellen. Bin Jahrgang 1960. Frage: Würde ich mit weiteren Abschlägen rechnen müssen, wenn mit dem R0110 Antrag zum November 2024 meine Altersrente betragen würde? Hätte ich Nachteile durch diesen Antrag, würden Sie mir zu oder abraten. Vielen Dank für die Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.04.2024 | 06:40

Hallo,

 

eine Umwandlung ist kein Problem. Durch Besitzschutzregelungen wird die neue Rente nicht niedriger ausfallen als die bisherige. Und wenn sie evtl. ein paar Euro höher wird, haben sie diese Erhöhung bereits jetzt und nicht später. Insofern ist eine Umwandlung kein Problem.

Wenden Sie sich an besten an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.

www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

0800 1000 480 0

 

beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

2 Antworten

Das ist einfacham 21.04.2024 | 16:59
Wenn Sie nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Die Altersrente kann dann bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Neue Abschläge kommen also nicht hinzu. Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen. Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen. Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer. Meist ist der Effekt aber recht gering oder sogar null, wenn man gar keine Einkommensteuer zahlen muss.
Ergänzungam 22.04.2024 | 11:27
Zunächst einmal werden Sie ab 01.07.2024 noch einen Zuschlag auf Ihre EM-Rente erhalten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Und neben einer vollen EM-Rente dürfen Sie (unter Berücksichtigung der eingeschränkten Arbeitszeiten = unter drei Stunden täglich bzw. unter 15 Stunden wöchentlich) aktuell 18.558,75 EUR hinzuverdienen (auch dieser Betrag wird jährlich noch angehoben). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Es besteht also eigentlich keine Notwendigkeit, von der EM-Rente in eine vorgezogene Altersrente (11/2024) zu wechseln, wenn nicht davon z.B. auch andere Rentenzahlungen (z.B. eine Betriebsrente etc.) noch abhängen. Ist aber letztendlich Ihre Entscheidung. Steuerlich: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026