Zeiten der Teilnahme an eine weiterführende Schule können grundsätzlich als Anrechnungszeiten anerkannt werden. Dabei werden insgesamt nur acht Jahre mit Zeiten einer schulischen Ausbildung als Anrechnungszeiten berücksichtigt. In Ihrem Versicherungsverlauf sollten jedoch alle Zeiten einer schulischen Ausbildung aufgeführt sein.
Es gibt allerdings Fälle, in denen die Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung nicht möglich ist. So ist die Anrechnung z.B. ausgeschlossen, wenn Sie neben Ihrer Ausbildung weiterhin überwiegend versicherungspflichtig beschäftigt waren. Zur Klärung Ihres Problems sollten Sie sich mit Ihren Unterlagen an eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie z.B. unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
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