Hallo Lana,
der Rentenversicherungsträger wird das akutelle neurologische Gutachten zeitnah auswerten und danach entscheiden, ob die Rente verlängert werden kann oder eine erneute Begutachtung erforderlich ist. Normalerweise wird der Rentenversicherungsträger versuchen die neue Entscheidung während des noch bestehenden Rentenbezugs zu treffen.