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Experten-Antwort

Weitergewährung EU Rente

von Kitty10.04.2019 | 14:14
154 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 53 Jahre alt, bekomme seit Juli 2018 die volle EU Rente (rückwirkend zum 01.01.2018) und befristet bis zum 30.04.2018. Bin seit 17 Jahren psych. krank und in Behandlung. 3 Arbeitsplätze wurden mir aufgrund zu hoher Fehlerquote gekündigt. Denn habe ich nicht nur aufgrund meiner Krankheit die volle EU bekommen sondern auch aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage. Im Oktober 2018 habe ich einen Verlängerungsantrag gestellt und im November zwei von drei angeforderten Befundberichten an die DRV geschickt. Der letzten Bericht von meinem Schmerzarzt (neue Diagnose) ist bis heute nicht bei der DRV. Der Arzt hat mich seit Nov. 2018 vertröstet, mal lag es am System, mal den Weihnachtstagen. Ich habe seit 11/18 alle 14 Tage nachgehakt oder war bei ihm. Nun verzichtet die DRV auf diesen Bericht und meine Psychaterin soll nun noch mal einen Befundbericht schicken. Da diese in Urlaub war und ich somit erst am 03.04.19 den Bericht bei ihr abgeben habe, wurde die Rente um einen Monat (31.05.19) verlängert und ich darauf hingewiesen, dass - unabhängig von der Bearbeitung der Rentenzahlung- die Zahlungen ab dann eingestellt werden. Ich bekomme weder ALG1 noch Hartz4, da mein Mann noch berufstätig ist. Wir liegen ca. 100,- Euro über dem Satz. Muss ich jetzt einfach abwarten oder was kann ich tun? Widerspruch einlegen oder Entscheidung abwarten? Habe der DRV immer mitgeteilt, dass es nicht meine Schuld ist, dass der letzte Befundbericht nicht ist. Soll ich auch Hartz4 beantragen bei Nichtbedürftigkeit wegen Anrechnungszeit im Rentenkonto?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2019 | 14:48

Hallo Kitty,

Sie können keinen Widerspruch einlegen, solange Sie noch keinen Bescheid über Ihren Weitergewährungsantrag haben, da noch keine Entscheidung vorliegt, gegen die Sie vorgehen könnten. Zwar ist bis zum 31.05.2019 noch ein wenig Zeit, dennoch können Sie sich bereits jetzt mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und abklären, ob für Sie noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestünde, falls die Weitergewährung Ihrer Rente abgelehnt werden sollte. In diesem Fall müssten Sie sich auch dort arbeitslos melden, um ggf. Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung zu erhalten.

6 Antworten

Ludgeram 10.04.2019 | 16:49
Zitat von Kitty anzeigen
Das ist leider überholt. Bezieher von ALG 2 sind nicht mehr pflichtversichert in der Rentenversicherung und erwerben so keine Anwartschaften mehr. Berücksichtigt in der Wartezeit ist nur der, der auch tatsächlich Leistungen bezieht. Was der deutsche Staat Ihnen zum Leben zugesteht, ist durch das Gehalt Ihres Mannes abgedeckt. Eventuell versuchen Sie Wohngeld oder Lastenzuschuss, je nach Wohnsituation, zu beantragen.
Kittyam 10.04.2019 | 16:08
Danke für die Antwort. Leider bekomme ich weder Krankengeld (noch nicht ausgeschöpft aber da über DRV versichert, bekomme ich kein KG mehr) noch ALG 1 (da ich zur Zeit nicht arbeitsfähig bin, ich war bereits da) noch Hartz4 (da war ich auch, wie liegen mit 100,00 Euro über dem Satz). Insofern habe ich schon immmense Existenzängste. Mein Mann hat ca. 1500,- netto, aber unsere Unkosten liegen schon monatlich bei 1300,00 Euro). Also müsste ich wohl doch noch mal zum Jobcenter wegen der Rente? Habe folgendes gelesen: "Wer wegen des eigenen Vermögens oder der Einkünfte des Ehegatten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, sollte es trotzdem beantragen. Denn selbst bei einer Ablehnung des Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit können Zeiten der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit werden als sogenannte Anrechungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben. Anrechnungszeiten helfen, einen bestehenden Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu sichern. Sie werden auch auf die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für langjährig Versicherte angerechnet. Wer von vornherein keinen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt schädigt sich bei der Rente möglicherweise selbst: Diese Zeit ist eine Lücke und kann zum Verlust eines bestehenden Schutzes für den Fall der Erwerbsminderung führen."
elo-forumam 10.04.2019 | 16:46
Zitat von Kitty anzeigen
Stell deine Frage noch mal bei elo-forum.org Dort bekommst du die Infos über die mögliche Vorgehensweise wenn bis zum 30.04. kein Bescheid da ist
Schorscham 10.04.2019 | 19:32
Zitat von Kitty anzeigen
Dann sollten Sie mal schleunigst Ihre Ausgaben-Prioritätenliste überarbeiten. (Ggf. mit Unterstützung einer Schuldnerberatung!) Eine Zweier-Hartz4-Bedarfsgemeinschaft hat Anspruch auf 2 mal 382 Euro Regelsatz, sowie auf Kostenübernahme für eine 65 Quadratmeter-Wohnung im untersten Mietpreissegment. Und die allermeisten Hartz4-Empfänger kommen auch damit zurecht. Und zwar ohne Lebensmittel-Tafeln und ohne Kleiderkammern. MfG
Resiakam 10.04.2019 | 21:21
P. S. Was noch auffällt, wenn die Daten richtig sind, war Ihre EMR ziemlich kurz bewilligt, da scheint die RV doch eine Besserung im Visier zu haben.
Kittyam 11.04.2019 | 11:02
Danke für die ganzen Antworten! Die EU Rente wurde so kurz bewilligt, da man sicherlich davon ausging, dass sich mein Zustand verbessert. Leider hat dieser sich aber verschlechtert und ich bin zur Zeit nicht mal in der Lage, mir dann einen 450,- Job zu suchen. Ich bin chronischer Schmerzpatient und bekomme zusätzlich zu meinen Antidepressiva noch Schmerzmedikamente (leider helfen die auch nicht so gut). Ich bin dafür in schmerztherapeutischer Behandlung aber die Aussichten, dass es besser wird, sind nicht so gut. Bei dieser Krankheit muss man immer - neben Krankengymnastik und Entspannungsübungen - Medikamente gegen die Schmerzen nehmen. Ich warte dann mal ab. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch mit Hilfe des SoVb einlegen, wenn die Weiterberentung nicht genehmigt wird. Danke trotzdem für all die guten Ratschläge!
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