Hallo Kitty,
Sie können keinen Widerspruch einlegen, solange Sie noch keinen Bescheid über Ihren Weitergewährungsantrag haben, da noch keine Entscheidung vorliegt, gegen die Sie vorgehen könnten. Zwar ist bis zum 31.05.2019 noch ein wenig Zeit, dennoch können Sie sich bereits jetzt mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und abklären, ob für Sie noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestünde, falls die Weitergewährung Ihrer Rente abgelehnt werden sollte. In diesem Fall müssten Sie sich auch dort arbeitslos melden, um ggf. Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung zu erhalten.