Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Weitergewährung EM-Rente

von Manfred11.02.2024 | 17:33
329 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo an alle, meine Frage bezieht sich auf die weiterbewilligung von befristeten vollen EM-Renten: Macht es für den med. Dienst der Rentenversicherung bei der Entscheidung über eine Verlängerung der EM-Rente einen Unterschied, ob derjenige knapp 3Std.täglich gearbeitet hat, oder ob er überhaupt nicht also Null Std. gearbeitet hat? (während der Rentenbezugszeit) Mir ist klar, das der gesundheitliche Zustand das A und O sind, ob weiterbewilligt wird. Wenn es aber keinen Unterschied macht, fände ich das nicht ganz in Ordnung. Es könnte ja dann sein, das derjenige mit unter 3Std. täglicher Arbeit eine weiterbewilligung bekommt und derjenige mit Null Std. seine Rente aberkannt bekommt. Gibt es hier vielleicht Erfahrungswerte? Danke für Antworten und eine schöne Zeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred,

 

vielleicht kann die verlinkte Broschüre ( https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html ) auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung, zum besseren Verständnis der Restleistungseinordnung (sowohl bei Antragstellung als auch bei Weitergewährung) beitragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Keine Frage für ein Forum!am 11.02.2024 | 17:38
Nein, jeder Fall ist individuell und hier ist kein antwortender Sozialmediziner im Forum. Woher sollen denn dann Erfahrungswerte kommen und selbst wenn, was sollen die Ihnen denn bringen? Einige Fragen hier kann man nicht nachvollziehen.🫣
Geraldam 11.02.2024 | 17:46
Die Aufnahme einer Tätigkeit wird stets von der Rentenversicherung registriert. Diese ist zu melden und auch im Rentenbescheid wird darauf verwiesen, dass die Aufnahme einer Tätigkeit zur Überprüfung der weiteren Rentenberechtigung führen kann. Hält man sich an Arbeitszeit, Leistungsprofil und Verdienst, gilt die Tätigkeit als Rentenunschädlich. Ob sich daraus etwas für den Versicherten ableiten lässt (nur eine halbe Stunde mehr... ) ist individuell. Eine generelle Aussage, ob jemand mit Job eine Rente verlängert bekommt und ohne Job nicht, gibt es daher nicht,möglich ist es aber.
Recht sinnlose Frageam 11.02.2024 | 18:13
Darüber gibt es mit Sicherheit keine Statistiken, schon gleich gar keine öffentlich zugänglichen. Und selbst wenn, eine statistische Aussage hat für den Einzelfall absolut keine Aussagekraft, null, nada, niente. Und es gibt schlicht keine gesetzliche Abgrenzung von 0,5facher EM-Rente, 0,4facher EM-Rente, 0,3facher EM-Rente usw. Ob Sie das "nicht ganz in Ordnung" finden oder nicht, spielt dabei natürlich auch keine Rolle. Wenn die EM-Rente nicht verlängert wird, dann kann man Widerspruch einlegen und ggf. dannn vor dem Sozialgericht klagen. Ist eigentlich ganz einfach.
Ahaam 11.02.2024 | 20:02
Und ein Rentner mit Teilerwerbsminderungsrente, der 5 Stunden arbeiten geht, bekommt seine Teil-Erwerbsminderungsrente auch nicht weiter verlängert, sondern nur derjenige, der mit der halben Erwerbsminderungsrente zu Hause auf dem Sofa liegt? Das wäre ja dasselbe in grün.
Klaroam 11.02.2024 | 21:58
Erbärmliche Frage, die eine Neiddebatte unter EMRentern auslöst, wer noch weniger arbeiten kann.
Ach wasam 12.02.2024 | 00:33
Ach was, ist jemand neidisch auf jemanden, der kränker ist als er selber? Wohl kaum.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026