Guten Tag Frau Milda1962,
grundsätzlich gilt, dass beim Wechsel von einer Erwerbsminderungsrente in eine vorgezogene Altersrente oder beim Wechsel in die Regelaltersrente IMMER Besitzschutz besteht, solange nicht mehr als 24 Monate die Rentenzahlung weggefallen war.
Daher kann die Altersrente nicht niedriger sein, als die bisherige Erwerbsminderungsrente. Das ist der Grundsatz.
Es wäre hier die Frage, ob nach Eintritt in die Erwerbsminderungsrente noch weitere rentenrechtliche Zeiten entstanden sind, wie z.B. Zeiten des Bezuges von Krankengeld oder Arbeitslosengeldes sowie durch eine Beschäftigung oder auch durch eine Pflegetätigkeit.
Wenn solche Zeiten nach Renteneintritt in die Erwerbsminderungsrente enthalten sind, so wäre es möglich, dass eine Altersrente höher als die Erwerbsminderungsrente sein könnte, was aber auch eher seltener der Fall ist.
Ob das bei Ihnen zutreffen könnte, kann aus der Nachricht nicht entnommen werden.
Da hier solche Einzelheiten nicht bekannt sind, würden wir Ihnen ein Gespräch in einer kostenlosen Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe empfehlen, das geht sogar telefonisch oder inzwischen auch per Videoberatung. In einem Forum kann nicht auf die persönlichen Belange eingegangen werden, das geht nur in einem Gespräch.
In einem Gespräch kann dann gesehen werden, ob rentenrechtliche Zeiten nach Eintritt in die Erwerbsminderungsrente vorliegen, ggfs. kann dann auch eine Probeberechnung der Altersrente angefordert werden.
Da ja bei Ihnen noch genügend Zeit ist, kann das im Vorfeld besprochen werden und entweder entscheiden Sie sich dann zum gegebenen Zeitpunkt in die Altersrente zu wechseln oder Sie können einen Weiterzahlungsantrag für die Erwerbsminderungsrente stellen.
Bei beiden Varianten werden Sie durch die Beratung in einer kostenlosen Auskunfts- und Beratungsstelle unterstützt.