Ja, das ist richtig. Der Widerspruch gegen die Entziehung einer Rente hat "aufschiebende Wirkung" - der Entziehungsbescheid darf also solange nicht umgesetzt werden, solange nicht über den Widerspruch entschieden wurde.
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Ja, das ist richtig. Der Widerspruch gegen die Entziehung einer Rente hat "aufschiebende Wirkung" - der Entziehungsbescheid darf also solange nicht umgesetzt werden, solange nicht über den Widerspruch entschieden wurde.
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