Hallo Marielu,
die Unterlagen bzw. Befunde, die bereits bei der Erstfeststellung eingereicht wurden, müssen Sie nicht nochmals vorlegen.
Auch die Arztberichte von Arztbesuchen, die für den Antrag bzw. die Erwerbsminderung nicht von Bedeutung sind, müssen Sie nicht einreichen.
Der (Therapie-)Verlauf einer maßgeblichen Gesundheitseinschränkung kann für die Ärzte der Rentenversicherung allerdings von Bedeutung sein. Daher ist es vorteilhaft, dass Sie sich den Verlauf entweder in einem zusammenfassenden Bericht von Ihren behandelnden Ärzten bescheinigen lassen oder durch die im Behandlungsverlauf erstellten Einzelberichte bzw. -befunde belegen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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