Hallo Frau Werner,
eine Aussage als Experte ist in Ihrem Fall ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts schwierig. Grundsätzlich gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Der Rentenversicherungsträger ist daher verpflichtet vor Rentenbewilligung die Möglichkeit der Besserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Leistung zur Teilhabe zu prüfen. Ob eine Weiterzahlung der Rente möglich ist, hängt von dem festgestellten Leistungsvermögen ab und ob Sie bereit sind an der angebotenen Leistung zur Teilhabe teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und das weitere Verfahren abzuklären. Zusätzlich empfiehlt sich eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen (Reha-)Fachberater, der die Möglichkeiten zur Leistung zur Teilhabe mit Ihnen bespricht.
Hallo,
die Rentenversicherung hat Ihnen in Ihrem Bescheid zur Rente wegen Erwerbsminderung mitgeteilt, dass diese auf 3 Jahre befristet ist. D.h. die Zahlung wird nach 3 Jahren eingestellt, sollte eine Weitergewährung nicht beantragt und bewilligt werden.
In Ihrem Fall wird über die Zahlung der Rente ggf. noch entschieden. Dies wird rechtzeitig sein, dass Sie finanziell noch planen können. Da Ihnen eine LTA empfohlen wurde, ist eine Erwerbsminderung momentan aus Sicht der RV derzeit nicht gegeben.
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