Klammert man die rechtlichen Besonderheiten, die sich aus den Modalitäten der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ergeben, aus, hat "No Name" recht. Bei dem Freibetrag muss es sich deshalb um einen Monatswert handeln, weil die Einkommensnanrechnung entsprechend der monatlichen Zahlweise von Renten auf der Grundlage von Monatsbeträgen durchgeführt wird. Wenn ich an dieser Stelle aber auf eine Darstellung und Erläuterung der Einkommenanrechnung verzichte, so tue ich dies angesichts der Komplexität dieser Materie aus Zeitgründen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Ggf. sollten Sie mit Ihrem Versicherungsträger erneut Kontakt aufnehmen, um sich die Zusammenhänge einmal im Detail erklären zu lassen.
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