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Weiterzahlung der Halbwaisenrente

von Nanni07.07.2008 | 16:03
1053 Ansichten
2 Antworten
Seit Mitte Mai 2008 arbeite ich neben meines Studiums und verdiene monatlich ca. 850 € brutto bzw. 660 € netto. Mein Studium endet im September 2008. Rechne ich den Freibetrag auf neun Monate hoch (4207,14 €) und vergleiche dies mit meinem Einkommen in den neun Monaten (3850 €), übersteige ich nicht die Grenze, d. h. bekomme ich weiterhin die Halbwaisenrente. Habe ich dies so richtig verstanden oder darf ich im Monat nicht über den Freibetrag kommen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.07.2008 | 10:49

Klammert man die rechtlichen Besonderheiten, die sich aus den Modalitäten der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ergeben, aus, hat "No Name" recht. Bei dem Freibetrag muss es sich deshalb um einen Monatswert handeln, weil die Einkommensnanrechnung entsprechend der monatlichen Zahlweise von Renten auf der Grundlage von Monatsbeträgen durchgeführt wird. Wenn ich an dieser Stelle aber auf eine Darstellung und Erläuterung der Einkommenanrechnung verzichte, so tue ich dies angesichts der Komplexität dieser Materie aus Zeitgründen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Ggf. sollten Sie mit Ihrem Versicherungsträger erneut Kontakt aufnehmen, um sich die Zusammenhänge einmal im Detail erklären zu lassen.

1 Antworten

no nameam 08.07.2008 | 07:22
Die Einkommensanrechnung erfolgt monatlich. Sie sollten also den monatlichen Freibetrag nicht überschreiten.
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