Hallo Frau Gerke,
mit der Einlegung des Widerspruchs haben Sie den richtigen Weg beschritten, die ablehnende Entscheidung überprüfen zu lassen. Die Aussage, dass "dieser so und so abgelehnt wird", ist an dieser Stelle weder nachvollziehbar noch überprüfbar. Sie sollten jedoch erst einmal den Ausgang des Widerspruchsverfahrens abwarten. Gegebenenfalls stünde dann noch der Klageweg offen.