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Experten-Antwort

Weiterzahlung EM-Rente bei Jobkündigung

von LilaLuna03.09.2026 | 18:47
128 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Mir wurde eine volle EM-Rente befristet bewilligt (Psyche und orthopädische Gründe). Ich kann laut RV 3-6 Stunden arbeiten. Ich habe aus psychischen und gesundheitlichen Gründen meinen Job gekündigt. Kann mir die Rente jetzt widerrufen werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.09.2026 | 06:41

Guten Tag LilaLuna,

 

um eine genaue Klärung herbeizuführen bitten wir Sie, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

11 Antworten

What?am 03.09.2026 | 19:48
Sie dürfen bei einer vollen Erwerbsminderungsrente 3-6 Stunden arbeiten? Ist heute wieder Märchenstunde?
Schadeam 03.09.2026 | 19:51
Komische Geschichte, volle. Rente obwohl Sie 3-6 Stunden täglich arbeiten und einen Job haben? Kann so eigentlich nicht stimmen, da dürften Sie nur teilweise EM Rente bekommen. Oder haben Sie das missverständlich ausgedrückt? Oder gibt es die Rente erst nach der Kündigung, dann wäre es die Arbeitsmarktrente?
LilaLunaam 03.09.2026 | 20:01
Zitat von Schade anzeigen
Zitat aus meinem Rentenbescheid: "Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit, weil Sie nach unseren Feststellungen zwar noch mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können, Ihnen aber kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht. (...)" Ich habe meinen Job gekündigt, bevor ich die Bewilligung bekommen habe.
LilaLunaam 03.09.2026 | 20:02
Nein, keine Märchenstunde. Aber danke für diese Unterstellung und Ihre Zeit, einen Kommentar zu verfassen.
Timam 03.09.2026 | 20:52
Sollten Sie 3 Stunden und mehr am Tag arbeiten, dann verlieren Sie ihre volle Rente, weil Sie dann wieder einen Teilzeit-Arbeitsplatz haben
Zweihornam 04.09.2026 | 07:23
Wurde so aber vom Fragesteller nicht angegeben, oder wo steht in der Ausgangsfrage etwas davon?
EMam 04.09.2026 | 09:48
Eine Eigenkündigung könnte zu einem Entzug einer Arbeitsmarktrente führen. Wie vom Experten schon erwähnt, müssen Sie das mit Ihrem zuständigen Rententräger abklären.
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