Hallo Kathrin Heiser,
sofern im Widerspruchsverfahren festgestellt wird, dass die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, dann würde die Rente nahtlos ab Mai weiter gezahlt werden (auch rückwirkend). Es liegt hier kein neuer Rentenbeginn vor, sondern eine Verlängerung der Befristung, - die 7 Monate gelten dagegen nur für den erstmaligen Beginn einer befristeten Rente.