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weiterzahlung halbwaisenrente

von natreen24.06.2009 | 10:26
2677 Ansichten
6 Antworten

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hallo, ich habe folgendes problem: seit märz diesen jahres erhalte ich halbwaisenrente. in dem bescheid ist diese allerdings bis september 2009 befristet. da ich mich aber immer noch in der ausbildung befinde, steht sie mir ja eigentlich noch weiterhin zu. ich frage mich nun, wie ein weiterführungsantrag zu stellen ist? gibt es ein spezielles formular, dass ich ausfüllen muss oder reicht es, wenn ich ein formloses schreiben abschicke mit einer beigefügten immatrikulationsbescheinigung oder müssen alle formulare nochmal ausgefüllt und eingereicht werden? ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen! vielen dank schon mal...

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Laie".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wird ein Studierender - im Allgemeinen für ein Semester - zur Vorbereitung auf eine Prüfung oder wegen eines Studienaufenthaltes im Ausland beurlaubt, kann Ausbildung i. S. des § 48 Abs. 4 SGB 6 bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Waise während der Urlaubssemester ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend mit der Vorbereitung auf die Fortsetzung oder die Wiederholung des bisherigen Unterrichtsstoffes oder für die Prüfung verwendet hat. Während der Beurlaubung muss somit eine irgendwie geartete "Schul- oder Berufsausbildung" i. S. des § 48 Abs. 4 SGB 6 vorgelegen haben.

Eine waisenrentenschädliche Unterbrechung der Hochschulausbildung liegt jedoch dann vor, wenn sich die Waise wegen ihrer Mitarbeit im Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) für ein Semester beurlauben lässt.

Sie sollten konkret Ihren Fall Ihrem Sachbearbeiter darlegen.

4 Antworten

Laieam 24.06.2009 | 10:34
Es reicht ein einfaches Schreiben und Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung. Vorausgesetzt, Sie sind noch keine 27 Jahre alt.
natreenam 24.06.2009 | 11:51
vielen dank für die schnellen antworten! aber noch eine weitere frage: gilt das auch, wenn ich mich im folgenden semester im urlaubssemester befinde?
Jürgenam 24.06.2009 | 12:12
Hallo natreen, das spielt keine Rolle. Sie befinden sich ja noch in Schulausbildung( das Studium ), somit wird die Waisenrente auch während des Urlaubssemesters gezahlt.
Laieam 24.06.2009 | 13:12
so generell kann man das glaube ich nicht sagen, s. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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