Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Welche Abzüge bei Teilerwerbsminderungsrente

von Hoffnung24.07.2025 | 07:26
440 Ansichten
8 Antworten
Hallo zusammen, ich bin weibl. und 30 Jahre alt, keine Kinder und habe bereits telefonisch erfahren, dass meine Teilerwerbsminderungsrente genehmigt wurde (der schriftliche Bescheid kommt noch). Meine Frage dazu wäre: Wenn ich z.B. 500 Euro Teilerwerbsminderungsrente brutto bekomme was wird davon alles abgezogen (KV, PV, Steuern.......), also mit wie viel netto kann ich am Ende monatlich auf meinem Konto ungefähr rechnen? Was ich dazu noch sagen möchte, ich arbeite halbtags tgl. 4,5h. Weil ich mal was von einer Hinzuverdienstgrenze gehört habe. Vielen Dank Euch für die Hilfe! Liebe Grüße Hoffnung

8 Antworten

Ham 24.07.2025 | 07:29
Warum gaben Sie dann im Telefonat nicht auch direkt nach der Höhe der Abschläge gefragt ? Ansonsten können Sie doch nochmal bei der zuständigen Sachbearbeitung anrufen
Zoraam 24.07.2025 | 07:34
Etwa 12 % Sozialversicherung
Zoraam 24.07.2025 | 07:34
H schrieb

Warum gaben Sie dann im Telefonat nicht auch direkt nach der Höhe der Abschläge gefragt ?

Ansonsten können Sie doch nochmal bei der zuständigen Sachbearbeitung anrufen

Die Abschläge sind doch schon längst ausgewiesen in der Renteninformation. Es geht nur noch SV ab. Und Steuer muss sie in der Steuererklärung bezahlen, da kann natürlich niemand sagen wie viel fällig wird, weil ja ihr Gehalt und alles mögliche noch obendrauf kommt
Zoraam 24.07.2025 | 07:36
Und die Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt bei ungefähr 39.322 Euro. Mindestens. Die kann aber auch höher sein, da müssen Sie aber auf den Bescheid warten, da steht es drin
Steuern macht die DRV nichtam 24.07.2025 | 08:09
Von Ihrer Bruttorente werden, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ca. 12 Prozent abgezoge (halbe KK und volle PV). Ob Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen müssen und falls ja, wie hoch diese ist, hängt ab von der Höhe Ihres jährlichen "zu versteuernden Einkommens". Tippen Sie einfach Ihre Zahlen im nachfolgenden Link ein und Sie bekommen einen sehr guten Überblick: https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die… Und nicht vergessen, bei gleichzeitigem Bezug von Rente und Gehalt MÜSSEN Sie (fast immer) eine Einkommensteuererklärung machen (außer Ihr zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag, derzeit bei 12.096 Euro, bei gemeinsam Veranlagten das Doppelte). Diese Erklärung müssen Sie dann von sich aus abgeben, das Finanzamt schickt Ihnen i.d.R. keine Aufforderung.
Steuern macht die DRV nichtam 24.07.2025 | 10:58
Hoffnung schrieb

Vielen Dank schon mal!! verstehe ich das dann richtig, dass ich mein jährliches zu versteuerndes Gehalt minus den Freibetrag rechnen muss und was dann noch übrig bleibt muss ich eine Steuererklärung machen? Wenn das Ergebnis unter den 12096€ wäre, müsste ich keine Steuern zahlen?

Liebe Grüße

Hoffnung

Nein, so einfach kann man das "zu versteuernde Einkommen" nicht berechnen, da spielt noch einiges mit rein (mindestens diverse Pauschbeträge, der Rentenfreibetrag und die Ausgaben für Krankenkasse und Pflegeversicherung). Mit einem gängigen PC-Steuerprogramm (kosten ab 15 Euro) kann man das recht einfach ermitteln und dann auch die Steuererklärung direkt erstellen. Oder Sie bezahlen einen Lohnsteuewhilfeverein oder einen (hier wohl eher nicht notwendigen und oft auch recht teuren) Steuerberater. Aber mit meinen Link zum Steuerrechner für Rentner der Stiftung Warentest bekommen Sei schon einen guten Überblick. Auch hilfreich: https://de.wikipedia.org/wiki/Zu_versteuerndes_Einkommen…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026