Warum gaben Sie dann im Telefonat nicht auch direkt nach der Höhe der Abschläge gefragt ?
Ansonsten können Sie doch nochmal bei der zuständigen Sachbearbeitung anrufen
Von Ihrer Bruttorente werden, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ca. 12 Prozent abgezoge (halbe KK und volle PV).
Ob Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen müssen und falls ja, wie hoch diese ist, hängt ab von der Höhe Ihres jährlichen "zu versteuernden Einkommens".
Tippen Sie einfach Ihre Zahlen im nachfolgenden Link ein und Sie bekommen einen sehr guten Überblick:
https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0/
Und nicht vergessen, bei gleichzeitigem Bezug von Rente und Gehalt MÜSSEN Sie (fast immer) eine Einkommensteuererklärung machen (außer Ihr zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag, derzeit bei 12.096 Euro, bei gemeinsam Veranlagten das Doppelte).
Diese Erklärung müssen Sie dann von sich aus abgeben, das Finanzamt schickt Ihnen i.d.R. keine Aufforderung.
Vielen Dank schon mal!! verstehe ich das dann richtig, dass ich mein jährliches zu versteuerndes Gehalt minus den Freibetrag rechnen muss und was dann noch übrig bleibt muss ich eine Steuererklärung machen? Wenn das Ergebnis unter den 12096€ wäre, müsste ich keine Steuern zahlen?
Liebe Grüße
Hoffnung
Vielen Dank schon mal!! verstehe ich das dann richtig, dass ich mein jährliches zu versteuerndes Gehalt minus den Freibetrag rechnen muss und was dann noch übrig bleibt muss ich eine Steuererklärung machen? Wenn das Ergebnis unter den 12096€ wäre, müsste ich keine Steuern zahlen?
Liebe Grüße
Hoffnung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.