Der Arbeitgeber haftet nicht nur für die richtige Berechnung, sondern auch für die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung (§ 28e SGB IV). Denn bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ist allein der Arbeitgeber gegenüber den Einzugsstellen Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, also der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile.
Wenn Sie meinen, dass die Beiträge "falsch" zur Rentenversicherung abgeführt worden sind, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.
...was im Ergebnis auf das gleiche rauskommt (bis auf 0,0001 EP Rundungsdifferenz)...Die BBG (Ost) beträgt für 2015 62.400,00 € pro Jahr, der (vorläufige) Durchschnittsverdienst 29.870,00 €. Daraus ergeben sich für den Rechtskreis Ost für 2015 maximale 2,0891 Entgeltpunkte.Nein, im Osten gilt: (SV-pflichtiges Entgelt * [vorläufige] Anlage 10) / [vorläufige] Anlage 1
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