Im Grunde wurden die beiden Hauptprobleme bereits angedeutet. Eine Lücke im Versicherungsverlauf bedeutet für die spätere Rentenberechnung immer die schlechteste aller Berechnungsmöglichkeiten. Allerdings muss es nicht zwangsläufig zu einer Minderung der Monatsrente kommen. In den meisten Fällen kann man aber davon ausgehen.
Entscheidender ist dass eventuell ein bestehender Erwerbsminderungsschutz wegfallen kann. Hierbei wäre jedoch zu beachten, welche Schutzfunktion eine Erwerbsminderungsrente hat. Sie soll für den Fall der Erwerbsminderung wegfallendes Einkommen ersetzten. In Ihrem Fall würde aber gar kein Einkommen wegfallen.
Da aber die Nichtmeldung im Extremfall dazu führen kann, dass eventuelle künftige Altersrentenansprüche nicht oder erst später entstehen könnten sollte dieser Schritt sehr genau geprüft werden. Insbesondere kann bei den einzelnen Rentenarten eine unterschiedliche Abschlagsregelung gegeben sein.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Altersrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.