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Experten-Antwort

Welche Formulare für Antrag auf EMR nötig wenn vorher schon Reha Antrag ausgefüllt wurde ?

von Realist13.07.2024 | 09:10
307 Ansichten
12 Antworten
Hallo , folgende Situation: Ich habe vor geraumer Zeit einen Rehaantrag gestellt mit allen nötigen Formularen, Auflistung meiner Beschwerden, Ärzteverlauf usw. der zuerst auch bewilligt wurde. Die Bewilligung der Reha wurde mittlerweile aufgehoben nachdem nun der Gutachter der DRV festgestellt hat das eine Reha nicht wieder zur Besserung der Erwerbsfähigkeit führt. Mit dem Bescheid bin ich auch einverstanden. Ich wurde im Schreiben aufgefordert eine Beratungsstelle der DRV oder die Versicherungsämter der Stadt aufzusuchen und dort einen Antrag auf EMR zu stellen. Es steht auch ausdrücklich dabei die Antrag aufnehmende Stelle hat keine ärztlichen Untersuchungen zu veranlassen. Der Zusatzfragebogen ist jedoch auszufüllen. Mein Fragen hierzu wären: Kann ich für den Antrag auch zum VDK und dies dort machen lassen ? Welche Formulare muss ich denn tatsächlich noch ausfüllen für diesen Rentenantrag wenn schon vorher zahlreiche Daten durch meinen vorherigen Reha Antrag bei der DRV vorliegen ? Welches Formular ist denn mit " Zusatzfragebogen " gemeint ? Ich habe mir mal das ganze Paket für den Antrag zusenden lassen aber das sind ja zu 90 Prozent Fragen die ich alle schon im Reha Antrag beantwortet habe. Die ganzen Arztbefunde , Beschreibungen meiner Beschwerden , Ärzteverlauf usw. liegen ja schon durch den Rehaantrag vor. Weiss jemand welche Formularnummern ich tatsächlich noch benötige oder muss ich alles nochmal ausfüllen? Muss ich wieder zu allen Ärzten und alle Befunde nochmal einholen usw.? Meine Fragen sind vielleicht etwas speziell aber vielleicht weiß doch jemand aus Erfahrungen hierzu eine Antwort. Vielen Dank dafür

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 15.07.2024 | 10:25

Damit ihr Rentenversicherungsträger prüfen kann, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Rentenantragsformulare (R0100, R0810 und ggf. der Zusatzfragebogen R0210) ausfüllen. In der Regel müssen Sie nicht noch einmal Ihre ärztlichen Befunde einreichen, da diese bereits vorliegen sollten. Im Zweifel fragen Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach.

 

Den Rentenantrag können Sie gerne direkt bei einer der Beratungsstellen der Rentenversicherung stellen: 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

 

Selbstverständlich können Sie aber auch beim VDK den Rentenantrag stellen. 

10 Antworten

Renteam 13.07.2024 | 09:22
R0100 R0810 mehr ist i.d.R nicht erforderlich
Renteam 13.07.2024 | 09:23
Rente schrieb

R0100

R0810

mehr ist i.d.R nicht erforderlich

R0210 noch sorry
Realistam 13.07.2024 | 09:36
Rente schrieb

R0210 noch sorry

Vielen Dank für Ihre Antwort . Kann man dies auch über den VDK machen lassen ? Oder sollte man tatsächlich zu einer in dem Brief aufgezählten Stellen gehen ? Im Brief steht ich solle entweder zu den Versicherungsämtern der Stadt, Versichertenberater/ Versichertenälteste oder Beratungsstellen der DRV usw. gehen. Ich würde dies aber gerne über den VDK machen lassen und bin etwas verunsichert ob ich zwingend zu einer der aufgeführten Stellen muss.
Oh jeam 13.07.2024 | 09:51
Realist schrieb

Vielen Dank für Ihre Antwort .

Kann man dies auch über den VDK machen lassen ?

Oder sollte man tatsächlich zu einer in dem Brief aufgezählten Stellen gehen ?

Im Brief steht ich solle entweder zu den Versicherungsämtern der Stadt, Versichertenberater/ Versichertenälteste oder Beratungsstellen der DRV usw. gehen.

Ich würde dies aber gerne über den VDK machen lassen und bin etwas verunsichert ob ich zwingend zu einer der aufgeführten Stellen muss.

Geben Sie doch den weiteren Verlauf Ihres Lebens aus den Händen, lassen Sie es andere machen, eigentlich unfassbar. Warum machen Sie das nicht selbst? Lassen Sie lieber andere für sich etwas tun was Ihr weiteres Leben bestimmen kann? Aber Sie haben recht, es ist ihr Leben, lassen Sie es doch vom VdK machen. Aber jammern Sie nicht hinterher wenn etwas nicht so läuft wie Sie es wollen.
Realistam 13.07.2024 | 09:53
Rente schrieb

Sie können damit gerne zum VDK gehen, zwingt Sie keiner sich an diese genannten Stellen zu wenden. Hauptsache der Antrag kommt vollständig und unterschrieben zur DRV

Nächstes Mal lese ich alle Fragen

Alles gut ;-) Ich bedanke mich sehr für Ihre sachliche Antworten ( die man leider immer weniger hier bekommt wenn man sieht wie manche Foristen sich hier nur gegenseitig beleidigen )
Renteam 13.07.2024 | 10:13
sovd schrieb

Aber nicht jammern wenn es beim VdK am Ende nicht zum gewünschten Ergebnis kommt.

Ich denke das Ergebnis steht schon so gut wie fest bei der DRV, deswegen die Aufforderung zum Formantrag.
VdKam 13.07.2024 | 11:43
Realist schrieb

Vielen Dank für Ihre nette und sachliche Antwort auf meine Frage.

Sie sind sicherlich eine große Hilfe für viele Ratsuchende hier im Forum.

Ironie off

Du suchst doch keinen Rat, Du willst nur eine Bestätigung das du den Amateuren vom VdK deine Sachen in die Hand drücken kannst. Mach doch einfach und jammer hier nicht rum.
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