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Experten-Antwort

Welche Formulare für EM-Rentenantrag?

von Micha01.10.2014 | 10:16
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9 Antworten

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Welche Formulare sind für einen Erwerbsminderungsantrag notwendig? Mir wurden folgende genannt: R100, R210, R810 Sind das alle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha,

für einen Rentenantrag auf Rente wegen Erwerbsminderung sind grundsätzlich die Formulare R 100, R 210, R 810 (bei privater Krankenversicherung auch noch R 820) erforderlich.

Das freiwillig auszufüllende Formular R 215 gibt Auskunft über die gesundheitlichen Angaben/ Einschränkungen aus Sicht des Versicherten. Dies kann dazu führen, dass ggfs. noch weitere Befundberichte eingeholt werden oder weitere Untersuchungen durch einen Gutachter eingeleitet werden.

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8 Antworten

Matze72am 01.10.2014 | 10:26
Auf freiwilliger Basis können Sie auch den R 215 ausfüllen. Der kann hilfreich für die medizinische Beurteilung sind. Ansonsten würden Sie durch entsprechende Kreuze auf dem R 100 zu weiteren Vordrucken verwiesen werden - wie z.B: R 240.
Michaam 01.10.2014 | 19:14
Ist das Formular V100 (für Jahrgang 1972) auch nötig? Was hat es mit der Kontenklärung generell auf sich, was ist darunter zu verstehen?
Matze72am 01.10.2014 | 19:31
bis Jahrgang 1972 V 100 ab Jahrgang 1973 V 101 Die Kontenklärung ist dafür gut, um den VErsicherungsverlauf, aus dem ja schließlich die Rente berechnet wird, vollständig ist. Da werden halt Fragen gestellt, die Sie im R 100 nicht finden werden. Wenn Sie beispielsweise eine schulische Ausbildung geltend machen wollen, geht das über den V 100 -> V 400 (denke ich). Es schadet nie den V 100 mal auszufüllen, wenn Sie dies bisher noch nie getan haben. Vielleicht stoßen Sie ja dabei an Hand der Fragestellung auf rentenrechtlich relevante Fallgestalltungen, die Ihnen so vorher nie bewusst waren. Das Rentenrecht ist halt sehr komplex.
W*lfgangam 01.10.2014 | 20:41
> Es schadet nie den V 100 mal auszufüllen, wenn Sie dies bisher noch nie getan haben. Ergänzend: Im R100 wir die Frage gestellt "Haben Sie schon mal einen Versicherungsverlauf erhalten" - bei NEIN, geht der Zug automatisch in Richtung V100, 410, 800, vielleicht sogar noch ein 400er, 711er ff, E207... Ansonsten bei JA ist es nicht erforderlich. Obwohl die Sachbearbeitung manchmal nichts besseres zu tun hat, als dem Versicherten nochmal _alle_ Lücken unter die Nase zu reiben/zu hinterfragen, auch wenn bei Klärung mit Mitwirkung alles bis Tag X geklärt ist, oder im V100 erklärt wird: Fehlen noch Zeiten: NEIN ...da scheint mancher Sachbearbeiter seine religiöse Einstellung aufzugeben: das glaube ich nicht. Und ich weiß, solche Rückfragen 'nerven' ;-) Gruß w.
Cassandraam 02.10.2014 | 07:10
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
...mmh, schade W*lfgang, dass Sie leider keine Ahnung von den Prüfstandards innerhalb der Sachbearbeitung haben.... Die Sachbearbeitung fragt nicht aus Langerweile....
Michaam 02.10.2014 | 10:54
Woher bekomme ich den Versicherungsverlauf meines Rentenkontos? Kann ich den einfach telefonisch anfordern und er wird mir zugeschickt wie ein Kontoauszug eines Bankkontos?
Cassandraam 02.10.2014 | 11:20
@Micha: gehen Sie doch einfach in eine Beratungsstelle und lassen dort den Antrag aufnehmen. Ich denke, dass ist die einfachste Variante für alle Beteiligten...
W*lfgangam 02.10.2014 | 19:25
Obwohl die Sachbearbeitung manchmal nichts besseres zu tun hat, als dem Versicherten nochmal _alle_ Lücken unter die Nase zu reiben/zu hinterfragen, auch wenn bei Klärung mit Mitwirkung alles bis Tag X geklärt ist, oder im V100 erklärt wird: Fehlen noch Zeiten: NEIN ...da scheint mancher Sachbearbeiter seine religiöse Einstellung aufzugeben: das glaube ich nicht. Und ich weiß, solche Rückfragen 'nerven' ;-) Gruß w.
...mmh, schade W*lfgang, dass Sie leider keine Ahnung von den Prüfstandards innerhalb der Sachbearbeitung haben.... Die Sachbearbeitung fragt nicht aus Langerweile....
Akzeptiert Cassandra, es macht mich nur 'nachdenklich', wenn als Beispiel vor _wenigen_ Jahren ein Versorgungsausgleich mit vollständiger Lückenklärung durchgeführt worden ist (kann ich in der eigenen Akte noch nachlesen), und dann bei Rentenantrag plötzlich alle Lücken rückwirkend bis zur 'Geburt' hinterfragt werden. Andererseits machen diese 'Qualitätsstandards' auch deutlich, dass man den Behörden vor Ort nicht traut (oder keine Vertrauen in die eigene Arbeit der Vergangenheit hat ;-) und (überspitzt) gesagt treffsichere Antworten in Antragsvordrucken einfach überflüssig sind "Wir DRV hinterfragen sowieso nochmal" – mit der 2. Antwort sieht man besser *g. Es kommt nicht oft vor, aber wenn, habe ich das Gefühl den Finger im Hals zu haben (wo man ja sonst nichts zu tun hat ;-)) Gruß w.
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