Hallo Tom,
bitte informieren Sie sich zunächst zu Ihren Überlegungen in einer Beratungsstelle.
Die DRV interessiert sich ggf. für die Art, Dauer und Einkünfte aus der beabsichtigten Beschäftigung. Falls Sie wieder in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten möchten, könnte es als Hinweis gewertet werden, daß sich Ihr Leistungsvermögen wieder einstellt. Empfehlung, bleiben Sie unter der allgemeinen Hinzuverdienstgrenze von 450,00 €. Informieren Sie die DRV von vornherein zu den Details.