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Experten-Antwort

Welche Konsequenzen bringt eine EM-Rente mit sich?

von michapelig05.06.2013 | 18:54
8024 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Servus, ich bin seit Juli 2012 durchgehend Arbeitsunfähig. Ich werde am Ende diesen Monats von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Ich habe mich nach Bekanntgabe der Krankenkasse das ich zum bestimmten Datum ausgesteuert werde bei der Arbeitsagentur sofort darauf gemeldet. Habe bis jetzt noch nichts von der Agentur für Arbeit mehr von dieser Seite gehört. Beim Gutachter war ich auch noch nicht. 4 Wochen nachdem ich mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe, das ich wie gesagt ausgesteuert werden würde, habe ich von mir aus danach noch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich bin in einem ungekündigten, festangestellten Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes. Wie schaut es jetzt genau aus, darf mich mein Arbeitgeber während des schwebenden Verfahrens zur Erwerbsminderung kündigen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits in einem vorherigen Beitrag zutreffend angemerkt, ist Ihre Frage arbeitsrechtlich einzuordnen. Eine weitere Klärung bzw. Bestätigung könnte, wie bereits ebenfalls in einem vorherigen Beitrag mitgeteilt, durch den Personalrat Ihres Betriebes erfolgen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Da eine teilweise EM-Rente nur den teilweisen Verlust der Erwerbsfähigkeit ausgleicht, Sie ja also noch begrenzt erwerbsfähig sind, kann auch noch eine Beschäftigung in entsprechendem Umfang beim ggfs. bisherigen Arbeitgeber möglich sein.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen bei einer Rente wegen Erwerbsminderung spielt lediglich das erzielte Einkommen eine Rolle – unabhängig davon, in wieviel Stunden dieses erzielt worden ist.

Sollten Sie auch teilweise mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten, muss dies aber nicht zwingend zum Wegfall der Rente führen, solange dies auf Kosten Ihrer Restgesundheit geschieht und der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers nicht feststellt, dass (wieder) mehr als 6 Stunden Arbeit möglich ist.

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22 Antworten

michapeligam 05.06.2013 | 19:37
Danke für Deine Antwort ??? ! Ist schon richtig das es in die Richtung des Arbeitsrechts geht, aber sicher gibt es Leute hier, die genau auf diese Frage eine Antwort haben! Das Thema beschäftigt sich meiner Meinung nach mit dem Thema Arbeitsrecht, aber auch mit dem Thema Rente UND Arbeitsrecht!
???am 05.06.2013 | 19:26
Ein Rentenantrag bewirkt keinen besonderen Kündigungsschutz. Da es sich jedoch um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, wären Sie mit dieser Problematik bei Ihrem Personalrat besser aufgehoben als hier im Forum. Vielleicht fragen Sie dort noch mal nach.
michapeligam 05.06.2013 | 21:05
Hallo Groß-Hitchler! Ich weiß jetzt nicht wo Dein Problem liegt und warum so diskriminierend das ich ein Behinderter sei!? Auch Dich kann es treffen mein lieber! Jederzeit, morgen fährt Dich ein Auto un und DU bis ein "SPASTI". Solltest bei Groß-Hit(ch)ler mal besser die geklammerten Buchstaben auslassen, das passt besser zu Deiner Argumentation!
Groß-Hitchleram 05.06.2013 | 20:47
Eine gute und berechtigte Frage. Allerdings sind die Folgen weit weniger gravierend, als wenn man nicht im öffentlichen Dienst, also privat, beschäftigt wäre. Als EM-Rentner hast du schlechte Karten auf dem privaten Arbeitsmarkt. Wer will schon so einen Behinderten, der nur wenige Arbeiten ausführen kann und dabei noch besonderen Kündigungsschutz genießt? Aber vielleicht ist deine EM-Rente hoch genug, daß du auf eine Arbeit nicht mehr angewiesen bist.
Futzam 05.06.2013 | 21:07
Auch im öffentlichen Dienst können Sie während einer Krankschreibung jederzeit gekündigt werden. Ob Sie einen EM-Antarg gestellt haben ist dabei unerheblich. http://www.zeit.de/arbeitsrecht-krankheit-kuendigung
michapeligam 05.06.2013 | 22:00
Hallo Futz, hallo an alle anderen! So einfach kann ich im öffentlichen Dienst auch nicht gekündigt werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen ( insgesamt 3 ) die ALLE gegeben sein müssen, so das eine Kündigung wirksam ist! Auch bei "schwebenden" Erwerbsminderungsverfahren kann nicht SOFORT gekündigt werden, auch hier müssen bestimmte Punkte beachtet werden. Warum ich dann hier frage,mwenn ich sowieso alles besser weiß? Einfach nur zur Bestätigung!
Yabelam 06.06.2013 | 07:26
Spätestens dann wenn die EM-Rente zuerkannt wird sind Sie dann draussen. Dann endet das Arbeitsverhaeltnis gany automatisch. Dies ist im Tarifvertrag des oeffentlichen Dienstes naemlich fuer den Fall der Yuerkennung einer Rente so geregelt. Dann bekoimmen Sie im Gegensaty yur privaten Wirtschaft auch keine Abfindung oder aenliches.
Gabyam 06.06.2013 | 07:45
Zitat von Yabel anzeigenausblenden
Das stimmt gar nicht. Bin selber im Öffentlichen Dienst und während einer befristeten EM-Rente ruht das Arbeitsverhältnis. Ist bei mir übrigens auch so. Wenn Sie obendrein noch der VBL zugehörig sind, bekommen Sie mit Beginn der EM-Rente auch die Zusatzrente ausgezahlt.
skodaam 06.06.2013 | 11:42
Hallo michapelig, bei dem Erhalt des Bescheides zu einer teilweisen befristeten EMR,mußt Du innerhalb von 14 Tagen,bei Deinem AG schriftlich die Weiterbeschäftigung auf einem leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz beantragen(§33 Abs.3 TVÖD).Kann er dies nicht bieten, ruht das Arbeitsverhältnis. Versäumst Du es,erlischt Dein Arbeitsverhältnis und es bedarf nicht mal einer Kündigung. Wenn Dir Dein AG einen leidensgerechten Arbeitsplatz bieten kann,kannst Du auch wieder arbeiten,denn Du erhältst ja dann nur eine teilweise EMR. Aber mal ganz aus eigener Erfahrung: der AG hat sehr wenig Interesse daran, etwas zu finden und auch mit den Vertretern der Arbeitnehmer,hatte ich bisher keinerlei Erfolg. Einen Hinweis noch zur Arbeitsagentur. Du mußt garantiert erst zum Gutachter des med.Dienst der AA und in vielen Fällen sieht er es etwas anders mit der Arbeitsfähigkeit, wie Dein Arzt. Wenn Du Dich dann arbeitslos und vermittlungsbereit melden mußt,also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sollst, um nach der Aussteuerung an ein Übergangsgeld bis zum Rentenbescheid zu kommen, davor hat meine Anwältin für Arbeitsrecht gewarnt. In dem Moment wo Dir eine Tätigkeit angeboten wird und Du sie ablehnst(weil Du einen Job hast),streichen sie Dir das ALG 1.Nimmst Du die Stelle aber an, erlischt Dein AV im ÖD und auch das bedarf keiner Kündigung. Es gibt im Tarifrecht des ÖD einige Fallstricke, die es zu beachten gilt. Aber ganz so einfach kündigen wegen Krankheit ist im ÖD nicht möglich,schon garnicht wer mehr als 15 Jahre dort beschäftigt ist,geniest einen besonderen Kündigungsschutz.Nehme Dir die Arbeitnehmervertretungen mit ins Boot und wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist,auch die Rechtsschutzstelle der Gewerkschaft. Alles Gute
michapeligam 06.06.2013 | 10:45
Spätestens dann wenn die EM-Rente zuerkannt wird sind Sie dann draussen. Dann endet das Arbeitsverhaeltnis gany automatisch. Dies ist im Tarifvertrag des oeffentlichen Dienstes naemlich fuer den Fall der Yuerkennung einer Rente so geregelt. Dann bekoimmen Sie im Gegensaty yur privaten Wirtschaft auch keine Abfindung oder aenliches.
Das stimmt gar nicht. Bin selber im Öffentlichen Dienst und während einer befristeten EM-Rente ruht das Arbeitsverhältnis. Ist bei mir übrigens auch so. Wenn Sie obendrein noch der VBL zugehörig sind, bekommen Sie mit Beginn der EM-Rente auch die Zusatzrente ausgezahlt.
Das Arbeitsverhältnis ruht also bei einer befristeten EM-Rente, dann gibt es auch keine Möglichkeit, bei einer teilweisen EM-Rente, bei meinem Arbeitgeber weiter unter den Voraussetzungen einer teilweisen EM-Rente (3-6 Std./Tag) zu arbeiten?
michapeligam 06.06.2013 | 12:27
Teilweise Erwerbsminderung besagt ja das ein Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden am Tag noch gewährleistet ist, in einer 5 Tage Woche. Mir ist bekannt das es hier eine maximale Hinzuverdienstgrenze gibt. Bei einer Arbeitszeit von z.B. 5 Stunden pro Woche, wären das 25 Wochenstunden bei einer 5- Tage Woche. Es gibt immer verschiedene Meinungen hierzu, ob diese 25 Wochenstunden individuell aufgeteilt werden dürfen! Oder ob die Rentenversicherung lediglich prüft, wie viel Geld hinzuverdient wurde. Wahrscheinlich ist es aber so, das ich dann nur maximal 5 Stunden und 59 Minuten am Tag arbeiten darf, so das die Rente nicht hinfällig wird!? Es kann doch wirklich durchaus sein, das rein die verkürzte Wochenarbeitszeit, also ein Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung als Erholungsphase für mich ausreichend ist. Damit meine ich, das ich auch noch fähig bin an Tagen mehr als 6 Stunden zu arbeiten. Aber es ist ja wohl gesetzlich so verankert und hier besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Handlungsspielraum!?
michapeligam 06.06.2013 | 12:02
Zitat von skoda anzeigenausblenden
Ist es denn hier nicht in erster Linie unehrlich was der Gutachter mein? Gut er kann der Auffasung sein, das ich gesünder bin als ich es bin, nur um mir das ALG 1 verweigern zu können. Aber ich habe doch einen Antrag auf EM-Rente eingereicht und hier besteht doch dann die Nahtlosigkeit nach Paragraph 145, oder irre ich mich da? Darf mich das Arbeitsamt tatsächlich dazu zwingen, auch bei einem schwebenden Antragsverfahren auf Erwerbsminderung? hier muss doch die Arbeitsagentur abwarten was der Gutachter der Rentenversicherung für eine Meinung hat!?
skodaam 06.06.2013 | 12:38
Hallo michapelig, ich nochmal. In diesem irren Glauben war ich auch,das mit der Nahtlosigkeit und Rentenverfahren... Aber der Berater von der AA meinte nur,wenn ich Geld möchte,muß ich mich dem fügen und ALG 1 gibt es halt nur,wenn ich vom Med.Dienst der AA als arbeitsfähig begutachtet werde und ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Auch der Hinweis auf mein noch bestehendes AV,war seiner Meinung nach,überhaupt kein Grund, ein Arbeit nicht anzunehmen. Ich wurde noch zu einem Gespräch mit zwei Vorgesetzten der AA geladen,wo mir das Ganze nochmal sehr "eindringlich " erklärt wurde mit dem Fazit- Ohne Arbeitsbereitschaft kein Geld !! Also habe ich letztendlich den Antrag auf ALG1 zurückgezogen. Ich habe das Ganze mit meiner Anwältin abgesprochen,weil ich dermaßen irritiert war, ohne Geld dazustehn und sie meinte nur,es war richtig den Antrag zurückzuziehen. Und schwebende Rentenverfahren zählen übrigens bei der AA erst mit einem vorgelegten positiven Bescheid zu einer EMR. Ich mußte damals fast 2 Monate ohne Geld auskommen,weil es durch meinen AG immer wieder zu Verzögerungen kam.Aber letztendlich wurde die EMR 1 Jahr rückwirkend gezahlt. Dabei gibt es dann wieder zu beachten,das dann der Krankengeldzuschuß des ÖD zurückzuzahlen ist,aber das ist ein anderes,ein späteres Thema. Ich und viele Andere,haben hier im Forum auch mehrere Einträge gestartet, wo es um Fragen des ÖD, Rente und AA ging. Also ich wünsche Dir viel Kraft und gute Nerven
michapeligam 06.06.2013 | 13:37
Zitat von skoda anzeigenausblenden
Danke für Deine sehr ausführlichen Antworten! Das ist echt gemein, da bin ich und auch andere krank und am Ende wird man bestraft bzw. Aus finanzieller Sicht enorm unter Druck gesetzt! Tolles System in Deutschland! Am besten man hätte nie angefangen zu arbeiten, dann wäre man sicher besser davon gekommen. Die Frage passt sicher nicht mehr hier in dieses Forum bzw. zu diesem Thema, aber hat wenigstens eine beantragte med. Reha wenigstens Einfluss darauf, das bis zum Entscheid ALG 1 bezahlt wird? Ich habe im Januar eine med. Reha beantragt, welche nach Begutachtung durch einen Arzt im April abgelehnt wurde. hier habe ich fristgerecht Einspruch eingelegt, auf eine Antwort warte ich bis heute noch. Muss die Arbeitsagentur ALG 1 Zahlen, solange über die med. Reha entschieden wurde?
Tussiam 06.06.2013 | 14:12
also, wenn du ausgesteuert wirst, und du schon einen reha bzw. rentenantrag getsellt hast dann hast du anspruch auf alg1 nach §145 du musst dich dann witziger weise dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen. Du wirst dann aber nicht vermittelt, so war es bei mir jedenfalls, denn der Gutachter des aa schlisst sich mit der rentenkasse kurz.
skodaam 06.06.2013 | 14:14
Hallo nochmal, ein Forum ist u.a. auch zum Austausch von Erfahrungen da,richtig?Richtig ! Also meine Erfahrung ist, ohne einen schriftlich,vorgelegten Bescheid passiert bei der AA garnichts. Sie ignorieren alles und jeder sieht nur seinen speziellen Bereich. Ich wurde teilerwerbsgemindert aus der Reha entlassen,aber die Ärztin der AA meint, voll arbeitsfähig und das trotz Vorlage des Rehaberichtes und einer schriftlichen Vorinformation,das ich eine EMR erhalten werde. Das interessiert sie alles nicht,so ihre Auskunft, das ist die Meinung der RV. Also ich kann Dir leider nicht genau sagen,inwieweit der Einspruch eine aufschiebende Wirkung hat, da ich ja meinen ALG-Antrag zurück gezogen habe. Ich konnte die Geldlose Zeit überbrücken, aber das schafft ja leider nicht jeder. Vielleicht fragst Du auch mal im Arbeitslosenforum nach oder suchst hier per Forensuche nach anderen Erfahrungen. Es ist wirklich traurig,wie die Behörden zusammen arbeiten und es hat mich viel Kraft gekostet,diesen Behördenwahn durchzustehn.Dazu noch ein sehr unkooperativer AG der alles verschleppt und verzögert hat.Ich hatte viel Unterstützung durch meine Anwältin und den Integrationsdienst. Liebe Grüße
Hermesam 06.06.2013 | 15:50
" Muss die Arbeitsagentur ALG 1 Zahlen, solange über die med. Reha entschieden wurde? " Nur wenn Sie sich dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung darin unter Berücksichtigung ihrer gesundheiltichen Einschränkungen natürlich zur Verfügung stellen ( Faktisch ist dies nur fiktiv und es erfolgt KEINE Vermittlung ! ) . Tun Sie dies aber nicht und verweigen alles bei der AfA - auch mit Hinweis auf den gestellten Renten/Rehaanatrag - bekommen Sie kein ALG I . So einfach ist das da dies gesetzlich so geregelt ist. Punkt und aus die Maus !
michapeligam 06.06.2013 | 17:56
Merkwürdiges System was wir da haben. Dann stelle ich mich halt "fiktiv" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn wirklich KEINE Vermittlung erfolgt. Naja, vielleicht sagt ja der Gutachter das ich noch länger als 6 Monate AU bin, ist aber ein Wunschdenken.
michapeligam 10.06.2013 | 12:49
Hatte ja nach Ablehnung einer Rehamaßnahme durch DRV-Bund dagegen Einspruch eingelegt. Auf Antwort warte ich noch von Seiten der DRV-Bund. Kann es jetzt sein das die Arbeitsagentur mich auffordert eine Rehamaßnahme komplett erneut zu beantragen? Wäre doch eigentlich Blödsinn!? Aber was ist denn jetzt wenn AfA sagt stelle Antrag med. Reha, oder kommt dann gleich die Auforderung EM-Rente zu beantragen? Geht ja immer noch um meine bevorstehende Aussteuerung. Nimmt die AfA vorab Kontakt mit der Rentenversicherung auf und entscheidet dann was passiert?
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