Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Welche maximale Bearbeitungsfrist muss die DRV bei der Bearbeitung eines Rehaantrages einhalten

von Christina16.01.2020 | 09:15
488 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich habe mit meinem Mann zusammen einen Antrag auf gemeinsame med. Reha am 21.11.19 beim drv Bund abgegeben. Nach dramatischen Unfällen und schweren Erkrankungen in unserer Familie in den letzten 3 Jahren benötigen wir dringend eine med. REHA. Er mit orthopädische Diagnose, ich mit Psychosomatischer. Er ist bei DRV Bund, ich bei DRV BerlinBrandenburg. Sein Antrag wurde nach 4 Wochen bewilligt. Meiner nach 7 Wochen laut persönlich eingeholter Auskunft nicht mal bearbeitet. Nun soll die Bearbeitung erneut 6-8 Wochen dauern. Und es gibt auch nach inzwischen 8 Wochen keine Nachricht von der Drv BB. Die Drv bund macht Stress, dass mein Mann mit dem Beginn der Kur auf mich wartet. In welchem Zeitraum gilt mein Antrag als genehmigt? Was können wir tun? Wie ist die gesetzliche Vorgabe? Welche Rechte habe ich? Vielen Dank für Ihre Auskunft Christina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christina,

nach den gesetzlichen Vorschriften sollte über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags beim zuständigen Träger entschieden werden. Falls die Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg innerhalb dieser Frist keine Entscheidung treffen kann, z. B. weil eine noch ärztliche Begutachtung durch einen entsprechenden Facharzt notwendig ist, muss Sie Ihnen dies vor Ablauf dieser Frist in einer begründeten Mitteilung darlegen. In dieser Mitteilung muss auch bis auf den Tag genau bestimmt werden, bis wann über den Antrag entschieden wird.

Sollte innerhalb der 2-Monats-Frist keine schriftliche begründete Mitteilung ergehen, gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Falls Sie dann diese Leistung selbst beschaffen, d.h. die Maßnahme antreten und diese selbst finanzieren, wäre die Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg zur Erstattung Ihrer Aufwendungen verpflichtet. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Erstattungspflicht nicht besteht, wenn Sie wussten oder wissen konnten, dass kein Anspruch auf Bewilligung der selbstbeschafften Leistung bestanden hätte.

Bitte setzen Sie sich daher nochmals mit der Sachbearbeitung bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin Brandenburg in Verbindung um zu klären, aus welchen Gründen bislang keine Entscheidung getroffen werden konnte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026