Hallo Christina,
nach den gesetzlichen Vorschriften sollte über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags beim zuständigen Träger entschieden werden. Falls die Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg innerhalb dieser Frist keine Entscheidung treffen kann, z. B. weil eine noch ärztliche Begutachtung durch einen entsprechenden Facharzt notwendig ist, muss Sie Ihnen dies vor Ablauf dieser Frist in einer begründeten Mitteilung darlegen. In dieser Mitteilung muss auch bis auf den Tag genau bestimmt werden, bis wann über den Antrag entschieden wird.
Sollte innerhalb der 2-Monats-Frist keine schriftliche begründete Mitteilung ergehen, gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Falls Sie dann diese Leistung selbst beschaffen, d.h. die Maßnahme antreten und diese selbst finanzieren, wäre die Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg zur Erstattung Ihrer Aufwendungen verpflichtet. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Erstattungspflicht nicht besteht, wenn Sie wussten oder wissen konnten, dass kein Anspruch auf Bewilligung der selbstbeschafften Leistung bestanden hätte.
Bitte setzen Sie sich daher nochmals mit der Sachbearbeitung bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin Brandenburg in Verbindung um zu klären, aus welchen Gründen bislang keine Entscheidung getroffen werden konnte.