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Experten-Antwort

Welche Regelaltersgrenze gilt bei Schwerbehinderung

von Frosch30002.11.2017 | 17:40
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9 Antworten

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Hallo ich bin 58 Jahre und zu 50%, schwerbehindert. Ich habe folgende Frage. welche Regelaltersgrenze gilt beim Erreichen der Rente die Regelaltersgrenze für Schwerbehinderte oder die Regelaltersgrenze generell. Ich möchte möglichst lange auf meiner Arbeitsstelle weiter arbeiten und bin auch trotz meiner Schwerbeschädigung dazu in der Lage. Jetzt kommt es zu folgendem Problem. Der Arbeitsvertrag enthält folgende Formulierung "das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung beim Eintritt der Regelaltersgrenze. ist jetzt die Regelaltersgrenze gültig die beim Abschluss des Vertrages gültig war also 65 plus oder ist die Regelaltersgrenze für Schwerbeschädigte jetzt gültig und ich muss mit 63 plus ein paar Monaten aufhören

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Begriff „Regelaltersgrenze“ ist eine für alle Versicherte geltende Definition, somit unabhängig vom Status der Schwerbehinderung. Für die Geburtsjahrgänge bis 1946 konnte man dies mit der Vollendung des 65. Lebensjahres klar fixieren. Aufgrund der gesetzlichen Anhebung dieser Altersgrenze von 65 auf das 67. Lebensjahr gilt für den Geburtsjahrgang 1959 die Regelaltersgrenze von 66 Jahren plus 2 Monate.

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8 Antworten

Genervteram 02.11.2017 | 17:50
Es gilt die Regelaltersgrenze und nicht die Altersgrenze für Schwerbehinderte. So ist es doch auch in Ihrem Arbeitsvertrag dokumentiert!
Fortitude oneam 02.11.2017 | 17:57
Hallo Frosch300, Ihr GdB 50 hat erstmal mit Ihrer Regelaltersrente nichts zu tun. Wenn es Arbeitsvertraglich so drin steht, dann würden Sie mit 66 Jahren (1958) das Arbeitsverhältnis aufgehoben. Möchten Sie aber vorrausgesetzt Sie haben einen unbefristeten GDB 50, dann könnten Sie auch ohne Abschläge 2 Jahre früher in die Rente oder mit 10,8% Abschläge mit 61 Jahren. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
HotRodam 02.11.2017 | 18:35
Prust... Haben Sie keine Hobbys oder warum wollen Sie unbedingt so lange wie möglich knechten ? Jeder Andere würde sich freuen, wenn er schon mit 63 in den Ruhestand gehen könnte.
Genervteram 02.11.2017 | 18:45
Ich möchte möglichst lange auf meiner Arbeitsstelle weiter arbeiten und bin auch trotz meiner Schwerbeschädigung dazu in der Lage. Jetzt kommt es zu folgendem Problem. Der Arbeitsvertrag enthält folgende Formulierung "das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung beim Eintritt der Regelaltersgrenze. ist jetzt die Regelaltersgrenze gültig die beim Abschluss des Vertrages gültig war also 65 plus oder ist die Regelaltersgrenze für Schwerbeschädigte jetzt gültig und ich muss mit 63 plus ein paar Monaten aufhören
Prust... Haben Sie keine Hobbys oder warum wollen Sie unbedingt so lange wie möglich knechten ? Jeder Andere würde sich freuen, wenn er schon mit 63 in den Ruhestand gehen könnte.
Sie können es sich natürlich nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die nicht so arbeitsscheu sind wie Sie!
Jonnyam 02.11.2017 | 20:38
Hallo Frosch300 Wenn Sie jetzt 58 Jahre alt sind, d.h. 1959 geboren, gibt es nur eine Regelaltersgrenze für Sie. Und die liegt bei 66 Jahren und 2 Monaten. Bei allen anderen Altersgrenzen handelt es sich um solche, die eine frühere Altersrente mit oder ohne Abschlag ermöglichen. Letztlich ist das aber eine Frage der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages und damit nicht Rentenrecht sondern Arbeitsrecht. Meint jedenfalls Jonny
Regleram 02.11.2017 | 21:10
Noch 5 Jahre Zeit um eine Entscheidung zu treffen. Kann viel noch passieren bis dahin.
KSCam 02.11.2017 | 21:56
Wenn das Arbeitsverhältnis mit der RegelAR endet ist das keine Auslegungsfrage. Dann endet es bei Jahrgang 1959 mit 66+2, wobei der Arbeitnehmer natürlich auch früher gehen kann......es gibt nämlich nur eine Regelaltersgrenze.
Frosch300am 03.11.2017 | 18:52
Danke für die sachlichen und danke auch für die unsachlichen Antworten. Ja das ist eine gute Antwort für mich weil ich will möglichst spät in Rente gehen. Nicht einmal dass es mir ausnehmend viel Spaß macht ich arbeite ganz gerne aber ich könnte auch aufhören es geht einfach um den einfach schnöden Mammon meine Rente ist nicht allzu hoch und ich lebe in Berlin das sind die Kosten heftig. Eine kleine Bemerkung nebenbei ich finde ja solche Antworten unsachlichen Antworten auch mal sehr bereichernd. Es gibt dort tatsächlich Leute die nicht auf das Thema antworten von der etwas ganz anderes erzählen ach geschenkt danke für die guten Antworten.
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