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Experten-Antwort

welche Rente

von Frusto26.11.2016 | 18:22
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Meine Sachbearbeiterin bei der RV war mal wieder überfordert und zwar mit der einfachen Frage nach der Höhe meiner Altersrente , wenn ich diese im Januar beantragen würde. Sie hat zwar seit Jahren alle Unterlagen da, aber...na ja Um mir eine Auskunft geben zu können, braucht sie die genaue Bezeichnung für meine Altersrente. Vielleicht kann mir ein Experte hier weiter helfen. Also: geboren Juni 1953 mehr als 40 Jahre eingezahlt, letzte Arbeitsstelle bis 2013 Schwerbehinderung Rente wegen Erwerbsminderung seit 10 Jahren Es wird sicher nicht mehr sein als die EM-Rente, aber ich möchte sicher gehen, dass es auch nicht weniger ist, bevor ich im Januar den Antrag stelle. Wie heißt die Rente, die ich beantragen würde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frusto,

wie W*lfgang Ihnen schon geschrieben hat, kann die Altersrente nach der EM-Rente nicht geringer werden, selbst wenn sich aus der Berechnung weniger Entgeltpunkte (EP) ergeben würden - dafür gibt es einen "Besitzschutz". Ob sich die Rente durch Ihre Erwerbstätigkeit während des Rentenbezugs (geringfügig) erhöhen würde, kann nur durch eine Probeberechnung geklärt werden - beantragen Sie diese doch am besten schriftlich mit dem Hinweis, dass die für Sie günstigste Variante der Altersrente ermittelt werden soll. Das dürfte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sein, da diese bei Ihren Geburtsdaten ab dem Alter von 63 Jahren und 7 Monaten abschlagfrei gezahlt wird und damit für eventuelle zusätzliche EP aus der Beschäftigung neben der EM keine Abzüge anfallen würden. Für die EP, aus denen bereits die EM-Rente berechnet wurden, bleiben die Abschläge von 10,8% aber drin...

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7 Antworten

M.am 26.11.2016 | 18:40
Ich tippe mal auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Schorscham 26.11.2016 | 18:40
Versuchen Sie es mal mit dem "Rentenbeginnrechner": http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… MfG
Schlaubi123am 26.11.2016 | 18:52
Ich glaube nicht, dass die Sachbearbeiterin hier mit der Frage überfordert war. Aber die Frage nach der Rentenhöhe erfordert eine vorherige Probeberechnung. Das ist in 2 Minuten am Telefon nicht machbar. Und außerdem dürfen Auskünfte über Rentenhöhen aus Datenschutzgründen am Telefon nicht mitgeteilt werden!
W*lfgangam 26.11.2016 | 19:00
Hallo Frusto, die Folgealtersrente nach einer EM-Rente wird nicht kleiner, grundsätzlich auch nicht höher ... Ihr Rentenzahlbetrag bekommt letztendlich nur einen neuen Namen. Möglich ist für Sie die Altersrente für langjährig Versicherte wie auch ggf. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. EGAL was Sie beantragen, die DRV-Sachbearbeitung sucht sowieso die für Sie beste Altersrente raus. Was für eine 'Renten-Trulla' haben Sie da eigentlich vor Ort? Eine Beratungsstelle DRV kann das keinesfalls sein ...sind Sie da irgendwo im Stadt- oder Gemeindehinterwald gelandet? > Wie heißt die Rente, die ich beantragen würde? ...Sie können ARi zu ihr sagen ;-) Gruß w.
Konrad Schießlam 26.11.2016 | 19:28
Kann mir vorstellen, Sie können mit 50% zuerkannter Behinderung im Alter von 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei die Rente für schwerbehinderte beantragen. Bin sicher, das mir zuerkannte Halbwissen in Rentenfragen wird berichtigt, wenn meine Angaben falsch sind. Ist dies aber so, entfallen die 10,8% bisherigen Abschläge. MfG.
Frustoam 26.11.2016 | 19:45
Zitat von W*lfgang anzeigen
Danke für die Info W*lfgang hehe..die "Trulla" sitzt in Stralsund und hat sich schon einige Klöpse geleistet (verschlampt gern Formulare z.B.) und ist mit ein Grund, warum ich in die Altersrente wechseln möchte, damit ich mit ihr dann vielleicht nichts mehr zu tun habe. Ich werde weiter hinzuverdienen müssen und nicht ständig den Ärger haben, wenn ich einen Job melde und die "Trulla" früher oder später wieder Mist baut.
W*lfgangam 26.11.2016 | 20:31
Zitat von Frusto anzeigen
...oha, ich dachte der Running-Gag (interne Erfahrungswerte) 'kommt aus Stralsund' hätte sich inzwischen erledigt ;-) Frusto, durchhalten, auch da findet sich mit Beharrlichkeit ein zufriedenstellendes Ende – die MAin lernt am Antragsteller ...so gesehen machen Sie nicht nur 'Arbeit', sondern haben auch noch einen positiven Fortbildungseffekt; den Zugangsfaktor Ihrer Rente sollte man dafür wieder um 0,3 % für jeden Tag verzögertes Ergebnis Ihrer Nachfrage raufsetzen ;-) Gruß w.
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