Hallo Frusto,
wie W*lfgang Ihnen schon geschrieben hat, kann die Altersrente nach der EM-Rente nicht geringer werden, selbst wenn sich aus der Berechnung weniger Entgeltpunkte (EP) ergeben würden - dafür gibt es einen "Besitzschutz". Ob sich die Rente durch Ihre Erwerbstätigkeit während des Rentenbezugs (geringfügig) erhöhen würde, kann nur durch eine Probeberechnung geklärt werden - beantragen Sie diese doch am besten schriftlich mit dem Hinweis, dass die für Sie günstigste Variante der Altersrente ermittelt werden soll. Das dürfte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sein, da diese bei Ihren Geburtsdaten ab dem Alter von 63 Jahren und 7 Monaten abschlagfrei gezahlt wird und damit für eventuelle zusätzliche EP aus der Beschäftigung neben der EM keine Abzüge anfallen würden. Für die EP, aus denen bereits die EM-Rente berechnet wurden, bleiben die Abschläge von 10,8% aber drin...