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Experten-Antwort

Welche Rente für mich??

von Michl01.02.2014 | 16:48
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6 Antworten

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Ich Jahrgang 1951 und seit 1966 ununterbrochen auf dem Bau tätig wollte Anfang März die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen da laut Auskunft aus dem Jahre 2013 diese für mich dann abschlagsfrei wäre. Nun soll ja die abschlagsfreie Rente ab 01.07.2014 ab 64 Jahren kommen welche Rente wäre für mich persönlich die bessere?? Arbeitsjahre bis jetzt 48 und ehrlich noch länger schaffe ich diese harte Arbeit auch überhaupt nicht es fällt mir von Tag zu Tag schwerer. Bedanke mich im Voraus für die Antworten und wünsche ein schönes Wochenende.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michl,

ich möchte auf die Antwort von Schade verweisen. Er hat es kurz und bündig auf den Punkt gebracht.

Wenn Sie ein Schwerbehindertenrente ohne Abzg bekommen können, dann können Ihnen alle geplanten Neuerungen egal sein.

Wenn Sie zum gleichen Zeitpunkt mehrere Renten ohne Abzüge bekommen können, dann ist es egal welche Sie in Anspruch nehmen. Die Berechnung und damit die Rentenhöhe werden identisch sein.

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5 Antworten

Schadeam 01.02.2014 | 17:32
Beim Jahrgang 51 ist die AR für Schwerbehinderte ab 63 abschlagsfrei, da ist es dann aber so was von egal, ob eine andere Rentenart ebenfalls ab 63 abschlagsfrei ist. Sie sind also von dieser ganzen Diskussion überhaupt nicht betroffen.
Angiam 01.02.2014 | 18:21
Wenn Sie seit 1966 ununterbrochen tätig sind, müssten Sie die erforderlichen 45 Jahre Beiträge für die Rente für besonders langjährig Versicherte zusammen haben. Also könnten Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei gehen. Sie könnten diese Rente beantragen. Haben Sie denn einen Schwerbehindertenausweis? Denn nur, wenn Sie solch einen besitzen (und die Wartezeit erfüllen, was aber kein Problem sein dürfte, wenn Sie immer tätig waren) können Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei gehen. Wann genau werden Sie 63 Jahre? Vor dem 01.07.2014 ? Dann würde ich Ihnen raten, die Schwerbehindertenrente zu beantragen - aber nur, wenn Sie auch als Schwerbehinderter anerkannt sind. Wenn Sie nach dem 01.07.2014 63 Jahre alt werden, würde ich an Ihrer Stelle die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Diese sollten Sie auch beantragen, falls Sie nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind.
herbertam 02.02.2014 | 11:57
Wenn Sie seit 1966 ununterbrochen tätig sind, müssten Sie die erforderlichen 45 Jahre Beiträge für die Rente für besonders langjährig Versicherte zusammen haben. Also könnten Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei gehen. Sie könnten diese Rente beantragen. Haben Sie denn einen Schwerbehindertenausweis? Denn nur, wenn Sie solch einen besitzen (und die Wartezeit erfüllen, was aber kein Problem sein dürfte, wenn Sie immer tätig waren) können Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei gehen. Wann genau werden Sie 63 Jahre? Vor dem 01.07.2014 ? Dann würde ich Ihnen raten, die Schwerbehindertenrente zu beantragen - aber nur, wenn Sie auch als Schwerbehinderter anerkannt sind. Wenn Sie nach dem 01.07.2014 63 Jahre alt werden, würde ich an Ihrer Stelle die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Diese sollten Sie auch beantragen, falls Sie nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind.
Danke für die Antworten! Ich bin seit 2003 bedingt durch Bandscheibenvorfälle und starker anderer Erkrankungen zu 60% Schwerstbehindert und werde nach dem 01.07.2014 erst 63 Jahre alt.
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