Ihre bewilligte Teilerwerbsminderungsrente wurde nicht eingestellt, sondern ruht aufgrund der Anrechnung Ihres Arbeitslosengeldes (Hinzuverdienstgrenze siehe Rentenbescheid). Sollte die Zahlung von der Agentur für Arbeit nicht mehr erfolgen, ist eine umgehende Mitteilung an die Rentenversicherung zu empfehlen.