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Experten-Antwort

Welche Sozialleistungen,haben Vorrang

von maurer09.11.2015 | 19:56
1165 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Beziehe ALG 1.Teil EM-Rente(BU)Wurde wegen überschreiten der Hinzuverdienstgrenze eingestellt.ALG 1 würde mir noch bis 2017 zustehen.Ist es richtig,solange ich Anspruch auf ALG 1habe,eine freiwillige ABMELDUNG nicht zur Weiterzahlung der BU Rente berechtigt.ALG 1 Vorrang auf Rentenzahlung.Würde bedeuten ;falls ich mich abmelde von ALG 1.Keine Rentenzahlung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre bewilligte Teilerwerbsminderungsrente wurde nicht eingestellt, sondern ruht aufgrund der Anrechnung Ihres Arbeitslosengeldes (Hinzuverdienstgrenze siehe Rentenbescheid). Sollte die Zahlung von der Agentur für Arbeit nicht mehr erfolgen, ist eine umgehende Mitteilung an die Rentenversicherung zu empfehlen.

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2 Antworten

W*lfgangam 09.11.2015 | 20:16
Hallo mauer, die Teil-EM-Rente wird nur deswegen nicht gezahlt, weil Ihr 'Hinzuverdienst'/das ALG-Einkommen zu hoch ist. Sobald Sie das einstellen/abmelden, wird die EM-Rente neu berechnet. Rente wird grundsätzlich vor anrechenbarem Einkommen gezahlt, entfällt diese, ist die DRV zur 'Erstleistung' verpflichtet ...so lange die ursächlichen Gründe für die Rentenzahlung bestehen (hier die EM). Ob Sie sich mit der EM-Rente im Vergleich zur ALG-Zahlung besser stehen, ist eine andere Sache – dazu müssten Sie die nächste Beratungsstelle für mehr Informationen aufsuchen. Gruß w.
???am 10.11.2015 | 09:05
§ 46 SGB I Verzicht (1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden. Die Frage ist, ob Ihre "Abmeldung" einem Verzicht gleichgestellt wird. Bei der Beantwortung dieser Frage würde ich mich aber nicht auf eine Auskunft im Internet verlassen. Wenden Sie sich an Ihre DRV und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Nur dann sind Sie bei einer für Sie positiven Auskunft auf der sicheren Seite.
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