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Experten-Antwort

Welche Übergangsregelung?

von Olli28.06.2017 | 20:36
820 Ansichten
8 Antworten

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Ich erhalte seit 2006 eine Rente, wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, auf Dauer und arbeite seit Jahren in Teilzeit im Rahmen meiner Hinzuverdienstgrenze. Heute erhielt ich von meiner Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, folgendes Schreiben: "Aufgrund einer Übergangsregelung prüfen wir, ob das alte Hinzuverdienstrecht im Juni 2017 für Sie zu einer höheren Rente führt als das neue Hinzuverdienstrecht ab Juli 2017. Hierfür beantworten Sie bitte die Fragen in der beigefügten "Erklärung zu meinem Hinzuverdienst"." Meine Frage:- welche Übergangsregelung ist gemeint, welche zu einer höheren Rente führen könnte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olli,

ich verweise vollinhaltlich auf den Beitrag von Oldenburger - besser hätte ich das auch nicht ausdrücken können...

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7 Antworten

Rentensputnikam 28.06.2017 | 21:28
Das bedeutet nichts anderes, als dass das alte Hinzuverdienstrecht für Sie weiter gilt, wenn es für Sie günstiger wäre als das neue Hinzuverdienstrecht. In Einzelfällen kann dieses möglich sein. In jedem Fall prüft man zu Ihren Gunsten!
Olliam 28.06.2017 | 21:39
Die Rente wurde doch vor Jahren nach Rentenpunkten berechnet, wie kann es da zu einer eventuell höheren Rente, nach altem oder neuen Hinzuverdienstrecht kommen?
Rentensputnikam 28.06.2017 | 22:00
Da es für Sie keine Nachteile aus dem neuen Hinzuverdiensrecht gibt, werde ich mir hier nicht die Mühe machen, Ihnen ein Beispiel vorzurechnen, dass dann eh nicht auf Sie zutrifft! Vielleicht hat ja der Experte morgen Lust und Zeit dazu!
Oldenburgeram 29.06.2017 | 08:04
Moin, Olli. An der eigentlichen Rentenberechnung ändert sich natürlich nichts. Die Auswirkungen des Hinzuverdienstes ändern sich ab dem 01.07.2017 jedoch. Damit Sie bei gleichbleibendem Hinzuverdienst nicht ab Juli 2017 weniger Rente erhalten, wird man eine Vergleichsberechnung BEIM HINZUVERDIENST durchführen. Die höhere Rente wird dann ab Juli 2017 gezahlt. (Vereinfacht ausgedrückt.) Gruß, Oldenburger
=//=am 29.06.2017 | 09:49
Ergänzung: Es handelt sich um das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben, kurz: Flexirentengesetz. Dabei wird bei EM- und Altersrentnern ab 01.07.2017, die weiter arbeiten, eine Vergleichsberechnung durchgeführt, da sich nach dem Flexirentengesetz eine andere Betrachtungsweise beim Hinzuverdienst ergeben kann. Ich erspare mir hier weitere Erläuterungen, nachzulesen: http://www.sommer-und-kollegen.de/blog/Flexirentengesetz%20-%20N…
olliam 29.06.2017 | 14:57
Besten Dank für die guten Erklärungen, damit habe auch ich diese Übergangsregelung verstanden.
olliam 29.06.2017 | 14:57
Besten Dank für die guten Erklärungen, damit habe auch ich diese Übergangsregelung verstanden.
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