Guten Tag Tanja,
zunächst sollte eine formlose schriftliche Mitteilung über die Beschäftigung des Mitarbeiters an den zuständigen Rentenversicherungsträger ausreichend sein. Soweit vorhanden, könnten diesem Schreiben schon geeignete Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnis (z.B. Arbeitsvertrag) in Kopie beigefügt werden.