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Experten-Antwort

Welche Versicherung greift bei voller Erwerbsmiderungsrente

von Biber29.09.2021 | 16:21
102 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Gemeinschaft ! Ich habe eine Frage... ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen zugesprochen bekommen. So weit , so gut ... Nun plagen mich aber zwei Sorgen... Welche Versicherung greift hier ? Habe eine BU abgeschlossen , diese müsste denke ich zahlen. Ich habe auch noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen .. Greift diese auch ? Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungswerte oder weiss etwas ... Vielen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Biber,

zu privaten Versicherung können wir hier leider keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich ggf. an Ihr Versicherungsunternehmen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

senf-dazuam 29.09.2021 | 16:23
Hallo Biber! Da hilft nur, im Kleingedruckten der Versicherungsunterlagen nachzulesen, wann diese leisten. Ggf. hilft die kundenfreundliche Agentur vor Ort dabei weiter?
Krkgkam 29.09.2021 | 20:29
Interessant wird es dann beim Thema Überversicherung. Wenn die lieben Versicherungen dann die Zahlung verweigern.
R. T.am 29.09.2021 | 20:46
Besonders, wenn diese dann auch noch bei verschiedenen Gesellschaften bestehen. Dann sagt die eine, dass jeweils die andere zuständig sei. Gibt's auch als Variante Hausrat vs. Wohngebäude, wahrscheinlich auch bei im vorliegenden Fall.
EU-Rentneram 29.09.2021 | 21:37
Das gibt es bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Das versicherte Risiko wird in der vereinbarten Höhe ausgezahlt. Man sollte jedoch den Eintritt des Versicherungsfalls umgehend melden. Spätestens mit Eintritt in eine gesetzliche EMR könnte sogar die Prüfung der privaten Versicherung verkürzt werden, weil die Erfüllung der Voraussetzungen einer EMR bei der DRV wesentlich höhere Hürden darstellt, als es in den privaten Verträgen zumeist vereinbart ist. Es erfolgt auch keine Anrechnung auf die gesetzliche Rente. Bei privaten Verträgen zur BU/EMR gibt es kein Subsidaritätsprinzip. Somit zahlt jede Versicherung die vereinbarte Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Andreasam 29.09.2021 | 23:42
Echte Summenversicherungen können in beliebiger Höhe vereinbart werden.
Biberam 30.09.2021 | 09:54
Vielen Dank für eure Hinweise ! Schon mal gut zu wissen das beide Versicherungen zahlen müssen ... Könnt Ihr euch vorstellen was das für eine Erleichterung ist
Seppam 01.10.2021 | 10:12
Hallo, na hoffentlich wurden bei Abschluss der Versicherungen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet!
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