Hallo Herr Kochmeyer,
für Ehen, die vor dem 01. Januar 2002 geschlossen wurden und bei denen nicht mindestens ein Ehepartner vor dem 02. Januar 1962 geboren wurde, gilt neues Recht. Die große Witwen-/Witwerrente beträgt in diesen Fällen grundsätzlich 55 Prozent der Rente der bzw. des Verstorbenen, die er/sie zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.
Die Witwen-/Witwerrente wird nicht auf die eigene Altersrente angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Herr Kochmeyer,
für Ehen, die vor dem 01. Januar 2002 geschlossen wurden und bei denen nicht mindestens ein Ehepartner vor dem 02. Januar 1962 geboren wurde, gilt neues Recht. Die große Witwen-/Witwerrente beträgt in diesen Fällen grundsätzlich 55 Prozent der Rente der bzw. des Verstorbenen, die er/sie zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.
Die Witwen-/Witwerrente wird nicht auf die eigene Altersrente angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die eigene Rente wird nicht angerechnet, bei neuem Recht?
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