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Experten-Antwort

Welche Witwenrente

von Frank Kochmeyer 11.08.2025 | 11:38
211 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, wir haben im Jahr 1992 geheiratet und ich bin im April 1962 geboren. Ich beziehe eine AR und habe 54,4356 Rentenpunkte. Nach meinem Ableben erhält meine Frau eine Witwenrente. Wich hoch wird diese sein? Sind das 55% von meinen Rentenpunkte? Und wenn meine Frau in ein paar Jahren selbst Rente bezieht,wird dann die Witwenrente angerechnet? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.08.2025 | 12:38

Hallo Herr Kochmeyer,
für Ehen, die vor dem 01. Januar 2002 geschlossen wurden und bei denen nicht mindestens ein Ehepartner vor dem 02. Januar 1962 geboren wurde, gilt neues Recht. Die große Witwen-/Witwerrente beträgt in diesen Fällen grundsätzlich 55 Prozent der Rente der bzw. des Verstorbenen, die er/sie zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.
Die Witwen-/Witwerrente wird nicht auf die eigene Altersrente angerechnet.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

H-Renteam 11.08.2025 | 12:03
Für Sie gilt nur altes Hinterbliebenenrecht, wenn ein Partner vor dem 01.01.1962 geboren ist. Trifft das nicht zu erhält der Hinterbliebene 55 % der Rentenansprüche des Verstorbenen, ggf. gemindert um die nach dem Sterbevierteljahr erzielten Einkünfte des Hinterbliebenen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Praxisam 11.08.2025 | 14:47
Alois schrieb

Die eigene Rente wird nicht angerechnet, bei neuem Recht?

Nochmal genau lesen: Die Witwenrente wird nicht auf die Altersrente angerechnet. Vollkommen korrekt.
Happyam 13.08.2025 | 12:19
Selbstverständlich kann eine Witwenrente nicht neben, also zusätzlich zur eigenen Altersrente, bezogen werden. Was glauben Sie denn? Bei einer ungeschickten Fragestellung kommen, natürlich wie hier geschehen, ungeschickte Antworten heraus. Die Witwenrente wird also nicht angerechnet im Sinne der Frage, sie entfällt ganz einfach! (es mag Übergangs- und Günstiger- Besserstellungsregelungen geben) Oder meinen Sie im Ernst, 50% Witwenrente (auf 54,4365 RP) plus 100% eigene Rente (auf z.B. 33,xyz RP) ergeben 125% Endrente (also auf 60,xyz RP)? Alle Zahlen und Prozente geschüttelt und gewürfelt!
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