Der Hinweis von "kurz und knapp" ist bereits sehr zielführend.
Sie sollten sich bei der Agentur für Arbeit vor dem Auslaufen des Krankengeldes melden und sich zum weiteren Verfahren beraten lassen. Für den Zeitraum der Rehabilitationsmaßnahme wird Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger gewährt.
Den Hinweis in Rahmen der Rehabilitationsmaßnahme den dortigen Sozialdienst zu nutzen, sollten Sie ebenfalls verinnerlichen.