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Experten-Antwort

Welche Zahlung erhält man, wenn man krank aus der Reha entlassen wird

von Fragesteller30.01.2024 | 19:32
213 Ansichten
2 Antworten

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Ca. 4 Wochen nach Ablauf nach der KG-Bezugszeit (bis max. 78 Wochen) beginnt leider erst die Reha. Während der Zwischenzeit und im Zeitraum der Reha zahlt die Bundesagentur für Arbeit Übergangsgeld. Ist das richtig? Was passiert, wenn man krank aus der Reha entlassen wird und gegebenenfalls mit einer anderen oder weiteren Diagnose? Welche Zahlung erhält man dann? Beginnt dann nochmal der Krankendgeldbezug? Danke für die Aufklärung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Hinweis von "kurz und knapp" ist bereits sehr zielführend. 

 

Sie sollten sich bei der Agentur für Arbeit vor dem Auslaufen des Krankengeldes melden und sich zum weiteren Verfahren beraten lassen. Für den Zeitraum der Rehabilitationsmaßnahme wird Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger gewährt. 

 

Den Hinweis in Rahmen der Rehabilitationsmaßnahme den dortigen Sozialdienst zu nutzen, sollten Sie ebenfalls verinnerlichen. 

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1 Antworten

kurz und knappam 30.01.2024 | 19:47
Unbedingt rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit VOR Auslauf des Krankengeldes arbeitslos melden und ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit (§145 SGB III) beantragen. Dort auch direkt klären, ob das ALG durchgehend bezahlt wird oder ob Sie während der Reha Übergangsgeld von der DRV beantragen müssen. Und unbedingt IN der Reha den dort verfügbaren 'Sozialdienst' nutzen, der Sie über alle möglichen rechtlichen/finanziellen Ansprüche nach der Reha anhand der sich erst im Verlauf der Reha tendenziell zu beurteilenden Möglichkeiten beraten wird.
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