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Experten-Antwort

welche Zeiten werden angerechnet, um eine gesetzliche Rente zu erhalten?

von Louisa O.14.01.2022 | 04:02
210 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich habe gelesen, dass Grundvoraussetzung, um in die Krankenversicherung für Rentner zu kommen mindestens 5 Jahre Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (und somit gesetzliche Rentenansprüche) sind. Nun ist meine Frage, was zu diesen Beitragszahlungen gehört. Wird das Studium zu diesen Jahren gezählt oder nur die Jahre, die als Arbeitnehmer eingezahlt wurden? Kann ich diese 5 Jahre durch "private Einzahlungen" erreichen? Wie hoch wären diese monatlich? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Louisa O.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2022 | 09:03

Hallo Louisa O.,

wenn Sie Fragen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner haben, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

Bei Fragen zur Altersrente nehmen Sie Kontakt mit nächstgelegenen Beratungsstelle der Rentenversicherung auf.

Informationen zum Beratungsangebot der Rentenversicherung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KKam 14.01.2022 | 06:19
„Grundvoraussetzung“ ist ein Rentenanspruch u n d dass bei Renteneintritt 90 % der 2. Hälfte des Erwerbslebens eine gesetzliche Krankenversicherung (Pflicht- oder freiwillig) vorlag. Dieser Umstand wird auf den Tag genau durch die Krankenkasse geprüft. Im Übrigen bedarf es Beitragszeiten um die Wartezeit von 5 Jahren zu erreichen, wozu Schul- und Studienzeiten nicht zählen. So einfach, wie Sie scheinbar glauben, ist es eben nicht, mal eben durch einen Rentenanspruch auch eine Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Genaueres erfahren Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse!
senf-dazuam 14.01.2022 | 07:54
Hallo Louisa! Sie vermischen da die Voraussetzungen für die Regelaltersrente mit denen für die Krankenversicherung der Rentner. Für erstere (die Regelaltersrente) benötigen Sie 60 Monate an Beitragszeiten. Dazu zählen auch freiwillige Beitragszeiten, diese erhalten Sie ab dem Mndestbeitrag von derzeit 83,70 Euro pro Monat. Maximal sind monatlich (in 2022) 1.311,30 Euro im West möglich. Wenn Sie dann eine Rente bezihen, wird geschaut, ob in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (taggenau!) mindestens 90% an gesetzlicher Krankenversicherung vorlag, wie @KK schon ausführte. Vielleicht nutzen Sie einmal die Beratungsmöglichkeiten online oder vor Ort (oft auch in Ihrem Rathaus), um solche Fragen zu klären.
W°lfgangam 14.01.2022 | 16:18
Ergänzend: *hüstel ...hilfsweise hätte auch allgemein aus dem 'eigenen' KVdR-Merkblatt der DRV zitiert werden können: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… NEIN ...sogar eigene Grundsatzanweisungen gibt es dafür: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… um schlicht das eigene Verständnis/Auskunftsweitergabe zur KVdR aufzuschlauen ;-) Gruß w.
Anti-Wolleam 14.01.2022 | 16:47
W°lfgang schrieb

Ergänzend:

*hüstel ...hilfsweise hätte auch allgemein aus dem 'eigenen' KVdR-Merkblatt der DRV zitiert werden können:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html

NEIN ...sogar eigene Grundsatzanweisungen gibt es dafür:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/05_SGB_V/gra_sgb005_p_0005.html

um schlicht das eigene Verständnis/Auskunftsweitergabe zur KVdR aufzuschlauen ;-)

Gruß

w.

wenn Sie Fragen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner haben, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Ergänzend: *hüstel ...hilfsweise hätte auch allgemein aus dem 'eigenen' KVdR-Merkblatt der DRV zitiert werden können: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… NEIN ...sogar eigene Grundsatzanweisungen gibt es dafür: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… um schlicht das eigene Verständnis/Auskunftsweitergabe zur KVdR aufzuschlauen ;-) Gruß w.
Ist doch immer wieder toll was der Klugschwätzer Wolle von sich zu geben hat. Bravo!
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