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Experten-Antwort

Welchen Antrag und wann stellen um von voller EMR in SB-Rente zum 1.2.24 zu wechseln?

von Carlo09.08.2023 | 09:50
313 Ansichten
8 Antworten

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…siehe Überschrift. Mit freundlichen Grüßen Carlo

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlo,

 

Sie sollten den Antrag auf Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Hierfür verwenden Sie den Vordruck R 0110 oder Sie stellen den Antrag über die Onlinedienste auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Der Schwerbehindertenausweis ist beizufügen.

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7 Antworten

Fliederam 09.08.2023 | 09:58
Den R0100, ca. 3 Monate vor dem 1.2.2024 :)
Moinam 09.08.2023 | 11:49
Ich weiß zwar nicht, warum man das machen sollte, wenn man eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente hat, da es steuerlich nur Nachteile bringt, aber vielleicht wollen sie ja unbegrenzt hinzuverdienen, dann ist alles in Ordnung.
Carloam 09.08.2023 | 13:09
1. …die EMR ist nicht unbefristet. 2. Diese müßte zum 1.5.24 weiter verlängert werden. 3. Laut DRV Auskunft spielt es für meine Rentenhöhe keine Rolle wann ich in Altersrente gehe, da ich weder in der Zeit der EMR Einkünfte hatte noch vorhabe bis zum Lebensende Einkünfte zu generieren. 4. Steuerlich wäre es nur besser wenn in der Zeit bis Altersrente noch eine Erhöhung der Rente stattfinden würde. Diese schließe ich allerdings nach der Julierhöhung für die nächste Zeit aus. Dies rechtfertigt m.M. nach nicht den Aufwand der Verlängerungs-Erklärungs-Gutachten Strapaze. Mit freundlichen Grüßen Carlo
Maxam 09.08.2023 | 13:15
ca. 3 Monate vorher - also ca. im Oktober / November 2023 beantragen Sie mit dem R0110 (verkürzter Antrag auf Versichertenrente) die Umstellung in die Altersrente. Natürlich den Schwerbehindertenausweis beifügen.
Abschlägeam 09.08.2023 | 13:55
Zitat von Carlo anzeigenausblenden
Wenn die EM-Rente noch bis zum 30.04. bewilligt ist, wäre es aber 'Blödsinn', bereits ab 01.02.2024 die SB-Rente zu beantragen. Vielmehr haben Sie ja auch die Möglichkeit, beide Rentenansprüche prüfen zu lassen. Da bei Ihnen anscheinend ab 01.02.2024 die Voraussetzungen für eine SB-Rente erfüllt sind (Alter/Beitragsjahre/Gdb >=50) haben Sie doch nichts zu verlieren. Die ärztlichen Befunde bezgl. einer möglichen Verlängerung fügen Sie also ebenso bei wie den SB-Ausweis (Kopie). Das machen Sie 'in einem Aufwasch' mit dem Formular R0110 ca. 3-4 Monate vor dem 01.05.2024. Da bei Ihnen dann zwei Rentenansprüche 'parallel' vorliegen, müsste die DRV (noch einmal) prüfen, welche davon die höhere wäre und nur diese würde dann auch tatsächlich bezahlt werden. Da aber die Voraussetzungen für eine SB-Rente vorliegen, können Sie diese also mit Wirkung ab 01.05.2024 'vorsorglich' beantragen. Somit müsste auch über den 30.04.2024 Rente bezahlt werden, selbst wenn die EM-Rente noch geprüft wird. Wenn Ihnen dies 'egal' ist, nehmen Sie dennoch erst den 01.05. als Rentenbeginn, bis dahin ist doch alles noch in Butter. (sollte der SB-Ausweis seine Gültigkeit zufällig auch bereits am 30.04. verlieren, beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung, dann gilt dieser für die Rente auch noch am 01.05.). Und steuerlich... nunja.... bei einem Wechsel von EM-Rente in eine (auch vorgezogene) Altersrente wird nur EINMAL komplett der Freibetrag (in EUR) neu berechnet. Auch wenn Ihre Prognose 'keine weiteren Erhöhungen' sich hoffentlich nicht erfüllt, würde somit aus dem Jahresbetrag Ihrer Rente 2025 mit dem ursprünglichen 'steuerfreien' Prozentanteil (je nach Rentenbeginn) neu festgesetzt werden. Falls es also dann in 2025 oder später doch noch allgemeine Rentenerhöhungen geben würde, wären die dann zu 100% steuerpflichtig (wie bisher auch, was Ihnen aber vielleicht noch nicht auffiel, weil die Rente gar nicht so hoch war...??). Ist aber alles letztendlich natürlich Ihre Entscheidung :-)
KSCam 09.08.2023 | 15:22
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Abschläge schrieb

Wenn die EM-Rente noch bis zum 30.04. bewilligt ist, wäre es aber 'Blödsinn', bereits ab 01.02.2024 die SB-Rente zu beantragen.

Vielmehr haben Sie ja auch die Möglichkeit, beide Rentenansprüche prüfen zu lassen. Da bei Ihnen anscheinend ab 01.02.2024 die Voraussetzungen für eine SB-Rente erfüllt sind (Alter/Beitragsjahre/Gdb >=50) haben Sie doch nichts zu verlieren.

Die ärztlichen Befunde bezgl. einer möglichen Verlängerung fügen Sie also ebenso bei wie den SB-Ausweis (Kopie).

Das machen Sie 'in einem Aufwasch' mit dem Formular R0110 ca. 3-4 Monate vor dem 01.05.2024.

Da bei Ihnen dann zwei Rentenansprüche 'parallel' vorliegen, müsste die DRV (noch einmal) prüfen, welche davon die höhere wäre und nur diese würde dann auch tatsächlich bezahlt werden. Da aber die Voraussetzungen für eine SB-Rente vorliegen, können Sie diese also mit Wirkung ab 01.05.2024 'vorsorglich' beantragen. Somit müsste auch über den 30.04.2024 Rente bezahlt werden, selbst wenn die EM-Rente noch geprüft wird.

Wenn Ihnen dies 'egal' ist, nehmen Sie dennoch erst den 01.05. als Rentenbeginn, bis dahin ist doch alles noch in Butter.

(sollte der SB-Ausweis seine Gültigkeit zufällig auch bereits am 30.04. verlieren, beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung, dann gilt dieser für die Rente auch noch am 01.05.).

Und steuerlich... nunja.... bei einem Wechsel von EM-Rente in eine (auch vorgezogene) Altersrente wird nur EINMAL komplett der Freibetrag (in EUR) neu berechnet. Auch wenn Ihre Prognose 'keine weiteren Erhöhungen' sich hoffentlich nicht erfüllt, würde somit aus dem Jahresbetrag Ihrer Rente 2025 mit dem ursprünglichen 'steuerfreien' Prozentanteil (je nach Rentenbeginn) neu festgesetzt werden.

Falls es also dann in 2025 oder später doch noch allgemeine Rentenerhöhungen geben würde, wären die dann zu 100% steuerpflichtig (wie bisher auch, was Ihnen aber vielleicht noch nicht auffiel, weil die Rente gar nicht so hoch war...??).

Ist aber alles letztendlich natürlich Ihre Entscheidung :-)

Wenn es für den Fragesteller klar ist dass er Altersrente will, macht es keinen Sinn zusätzlich auch noch die Verlängerung der EM zu beantragen. Da macht nur Arbeit! Mensch Leute, tagtäglich lesen wir im Forum Klagen über ewig andauernde Rentenverfahren und wir im Forum raten aber munter den Kunden "es so umständlich wie möglich zu machen" statt einfach die Antwort zu geben: " lieber Kunder, nimm einfach den R0110 und alles geht unbürokratisch über die Bühne". Klar der kann auch die Verlängerung beantragen, dann soll er sich aber nicht beklagen wenn es "ewig dauert". Wie gesagt 3 Monate vorher die AR beantragen ist völlig unkompliziert.
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