Hallo Andreas 71,
bitte klären Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger, wie lange Sie Anspruch auf Übergangsgeld bzw. inwieweit Sie Anspruch auf Zwischenübergangsgeld haben und ob eine Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich ist.
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Hallo Andreas 71,
bitte klären Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger, wie lange Sie Anspruch auf Übergangsgeld bzw. inwieweit Sie Anspruch auf Zwischenübergangsgeld haben und ob eine Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich ist.
Glaub mir mal, dass ich mir genügend Gedanken mache. Da du deinen belehrenden und altklugen Aussagen nach zu Folge den Anschein erweckst ein wohl sehr kluges Köpfchen zu sein, wirst du sicher auch wissen, welche finanziellen Unterstützungen einem zwischen 2 Rehaleistungen zustehen, wenn man weiter AU ohne KG-Anspruch ist.Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Die AfA weiß sowohl von der AU/Krankheit und auch von der Aussteuerung. Trotzdem sind sie derzeit halt nicht für mich zuständig. Nach der Reha wahrscheinlich auch nicht, weil ich bis zu einer beruflichen Reha weiter AU sein werde.Und wer bezahlt nach der Reha deinen Lebensunterhalt und was viel wichtiger ist, deine Sozialversicherung? Ich würde mir darüber mal Gedanken machen.... H.
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