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Experten-Antwort

Welchen Versichertenstatus habe ich?

von Andreas7112.05.2019 | 19:44
169 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend! Ich bin schon seit ca 1,5 Jahren erkrankt, ausgesteuert und erhalte derzeit Übergangsgeld von der RV während einer Reha. Die AfA ist ja für mich derzeit nicht zuständig, meine Kündigung habe ich nach der bestehenden AU erhalten. Gelte ich trotzdem als Arbeitslos? Kann mich ja erst nach Genesung bei der AfA melden. Irgendeinen Status muss ich ja haben. Besten Dank im Vorraus! Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas 71,

bitte klären Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger, wie lange Sie Anspruch auf Übergangsgeld bzw. inwieweit Sie Anspruch auf Zwischenübergangsgeld haben und ob eine Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich ist.

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8 Antworten

k-o-ram 12.05.2019 | 19:53
Seit wann in Reha und seit wann ist das Datum der Aussteuerung von der KK bekannt? Es dürfte ja kaum so sein das die Aussteuerung urplötzlich während der Reha bekannt wurde. Warum noch keinen Kontakt zur AfA aufgenommen? H.
DRVam 12.05.2019 | 20:15
Bei einer Aussteuerung durch die Krankenkasse meldet man sich bei der Agentur für Arbeit und erhält im Rahmen der Nahtlosigkeit Arbeitslosengeld. Wenn Sie das bisher nicht gemacht haben, wird es aber höchste Zeit den Weg zur AfA zu finden. Was glauben Sie denn woher Sie sonst nach der Reha Leistungen erhalten?
Cumam 12.05.2019 | 20:15
Hallo, du hast zur Zeit den Status= Krank und danach arbeitslos. Die AfA ist für dich zuständig. Alles Gute und viel Glück. Mfg
Andreas71am 12.05.2019 | 20:40
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Die AfA weiß sowohl von der AU/Krankheit und auch von der Aussteuerung. Trotzdem sind sie derzeit halt nicht für mich zuständig. Nach der Reha wahrscheinlich auch nicht, weil ich bis zu einer beruflichen Reha weiter AU sein werde.
MickYam 12.05.2019 | 22:21
Und welchen Status hat er zwischen zwei Rehamaßnahmen, wenn die AfA sagt, dass sie nicht zuständig ist? Das habe ich den bisherigen Aussagen noch nicht entnehmen können. Bekommt er dann weiterhin ÜG oder vielleicht doch ALG? Manchmal wäre es wirklich sinnvoll, wenn Threadstarter genauer ihr Problem beschreiben könnten. Und auch höflicher, wenn Antwortposter nicht sofort schießen würden.
Andreas71am 12.05.2019 | 21:37
Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Die AfA weiß sowohl von der AU/Krankheit und auch von der Aussteuerung. Trotzdem sind sie derzeit halt nicht für mich zuständig. Nach der Reha wahrscheinlich auch nicht, weil ich bis zu einer beruflichen Reha weiter AU sein werde.
Und wer bezahlt nach der Reha deinen Lebensunterhalt und was viel wichtiger ist, deine Sozialversicherung? Ich würde mir darüber mal Gedanken machen.... H.
Glaub mir mal, dass ich mir genügend Gedanken mache. Da du deinen belehrenden und altklugen Aussagen nach zu Folge den Anschein erweckst ein wohl sehr kluges Köpfchen zu sein, wirst du sicher auch wissen, welche finanziellen Unterstützungen einem zwischen 2 Rehaleistungen zustehen, wenn man weiter AU ohne KG-Anspruch ist.
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